Rechtssatz: Bloßes Zugeben von Tatsachen ohne Eingeständnis der Schuld ist nicht strafmildernd. mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Geständnis ist nicht als mildernder Umstand zu werten, wenn aufgrund der Ergebnisse des Beweisverfahrens Leugnen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 12. Februar 1992, Zl 3-*****-91, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs1 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß 99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 9 Tage) verhängt, weil er am 23. August 1991, gegen 21,45 Uhr im Ortsgebiet von N********** auf der K********gasse, vor dem Haus K********gasse Nr *, in Fahrtrichtung Bahnhof, das Motorfahrrad mit dem behördlichen Kennzeichen ** ** *... mehr lesen...
R A wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 9.6.1992 schuldig befunden, als Lenkerin des PKW's mit dem Kennzeichen **-***E am 19. Mai 1991 gegen 14,30 Uhr im Ortsgebiet von D*********-S****, auf der L **** aus Richtung A******** kommend, abbiegend nach links in die B**straße, nicht in weitem Bogen eingebogen zu sein und somit eine Verwaltungsübertretung gemäß §§ 13 Abs1 StVO iVm §99 Abs3 lita StVO begangen zu haben. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung be... mehr lesen...
F F wurde mit mündlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8.2.1992, Zl 3-***-92, schuldig befunden, am 8.2.1992 um 08,56 Uhr im Gemeindegebiet von B******* auf der B *** bei Km 66,2 als Lenker des PKW's mit dem Kennzeichen *******D bei der Fahrt in Richtung W*** schneller als 80 km/h gefahren zu sein und damit eine Verwaltungsübertretung nach §98 KFG iVm §58 Abs1 Z1 KDV 1967 begangen zu haben. Mit schriftlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11.6.1992,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt W vom 2.9.1992, Zl *** **-S/****/92 wurde über Herrn H R in seiner Eigenschaft als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der R Gesellschaft mbH mit Sitz in W **, G************ Gürtel **-**, wegen zweier Übertretungen nach dem BAG Geldstrafen in der Höhe von 2 mal S 2.000,--, insgesamt S 4.000,-- verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß diese Gesellschaft in der weiteren Betriebsstätte in **** W N, R**********... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Normen, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichten, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine überhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Die Überschreitung der höchst zulässigen Geschwindigkeit um 30 km/h schädigt in einem nicht unerheblichen Maße das Interesse an der Verkehrssicherheit, weshalb der Unrechtsgehalt der Tat an sich selbst bei Fehlen sonstiger nachtei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschudigten zur Last gelegt, er habe als Verantwortlicher gemäß §9 VStG der Firma R-E-GesmbH, S**************, für den PKW N ***.**1, über schriftliche Anfrage der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.11.1991 (RS-Zustellung: 19.11.1991, Aufgabe der daraufhin erteilten Lenkerauskunft: 22.11.1991) nicht innerhalb von zwei Wochen darüber Auskunft erteilt, wer dieses Kraftfahrzeug am 5.8.1991 um 9,05 Uhr, im Ortsgebiet von K************** auf der La... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 27.3.1992, Zl St ****/91, wurde über den Beschuldigten W M eine Geldstrafe von insgesamt S 20.000,-- (Ersatzfreiheitstrafe im Nichteinbringungsfalle 20 Tage) verhängt, weil er 1. am Wachzimmer Wiener Str trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organs der Straßenverkehrsaufsicht sich geweigert hat, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 25.7.1991, um 21,15 Uhr, in S... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt W, MBA **-*****/1 vom 30.1.1992, wurde über Frau H C-G, in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Beauftragte im Sinne der Bestimmung des §9 Abs2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden B W AG mit Sitz in **** W** N******, *********zentrum **-Süd, wegen Übertretungen nach der AAV und einem Zuwiderhandeln gegen den rechtskräftigen Bescheid vom 18.4.1985, Zl MBA **-*******/1/83, Geldstrafen von insgesamt S 35.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 22.4.1992, Zl 3-*****-91, wurde über Herrn A M in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma M R******** und V*************** GesmbH in **** K, G*****straße **, gemäß der Bestimmung des §9 VStG wegen Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz die in den Punkten 1 a - 14 c des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 43.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 804 Stun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.10.1992, Zl 3-****-92, wurde über Herrn H G in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma G H GesmbH, Transportunternehmen in **** L, O, S***gasse **, wegen zweier Übertretungen nach dem AZG Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 8.000,-- verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß einerseits das gemäß §14 Abs2 AZG höchstzulässige Ausmaß der gesamten Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 31.8.1992, Zl 3-****-91, wurde über Herrn H A in seiner Eigenschaft als das zur Vertretung nach außen berufene Organ gemäß §9 VStG der Firma H A GesmbH und CoKG, Transportunternehmen, Müllabfuhr, *****gasse 13, **** A und als verantwortlicher Arbeitgeber wegen insgesamt 15 Übertretungen der Bestimmungen nach dem AZG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 42.000,-- (zweiundvierzigtausend), im Nichteinbringungsfalle ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, daß sie am 12. September 1992, um 21,15 Uhr im Ortsgebiet von N*******, am Marktplatz vor dem Gasthaus W durch ihr Verhalten, welches Ärgernis zu erregen geeignet gewesen sei, dadurch die Ordnung an einem öffentlichen Orte gestört habe, daß sie sich mit weiteren Personen lautstark unterhalten und dadurch ungebührlicherweise Lärm verursacht habe. Hiezu wurde über die Berufungswerberin gemäß §1 lita NÖ Poliz... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer eine Eisenbahnkreuzung bei blinkendem Rotlicht überquert, begeht eine Verwaltungsübertretung mit nicht geringfügigem Verschulden, da von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet werden muß, daß er die entsprechenden Lichtsignale bei Eisenbahnkreuzungen genauestens beachtet. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 13. Jänner 1992 wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs2 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) verhängt, weil er sich am 14. Jänner 1991, um 2,35 Uhr, in xx, im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus, in der Unfallabteilung gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweig... mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7.10.1992, Zl 3-*****-92, wurde über Herrn M H in seiner Eigenschaft als der nach §9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der H M GesmbH, wegen zweier Übertretungen der Bestimmungen nach dem AZG eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfalle 7 Tage) gemäß §28 Abs1 AZG verhängt. Angelastet wurde ihm, in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer des ... mehr lesen...
Mit mündlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 8.2.1992, wurde über den Beschuldigten wegen Übertretung nach §98 KFG iVm §58 Abs1 Z1 KDV 1967, gemäß §134 KFG 1967 eine Geldstrafe von S 10.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 2 Wochen verhängt. Gemäß §64 Abs2 VStG 1991 wurde der Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz mit S 1.000,-- festgesetzt. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, daß er am 8.2.1992 um 08... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verhängung einer Geldstrafe ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Beschuldigte kein Einkommen bezieht. Die Geldstrafe ist somit auch dann zu verhängen, wenn die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Bestraften es wahrscheinlich erscheinen lassen, daß er nicht in der Lage sein wird, sie zu bezahlen. Nur bei der Bemessung ihrer Höhe sind gemäß § 19 VStG neben mildernden und erschwerenden Umständen auch die Vermögens- und Familienverhältnisse zu berücksichtigen. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der konsenslosen Errichtung einer Almhütte ist bei der Strafbemessung nach § 48 abs 1 Z 1 lit a Kärntner Bauordnung ein Strafmilderungsgrund dann anzunehmen, wenn zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung die Baubewilligung durch die Baubehörde für das Bauwerk, welches Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens war, erteilt wurde. mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 16. April 1991, 00,15 Uhr Ort: Krankenhaus xx Fahrzeug: PKW, Kennzeichen N Tatbeschreibung: Einer erforderlichen und ärztlich unbedenklichen Blutabnahme durch einen diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt nicht zugestimmt, obwohl Sie in Verdacht standen, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, b... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: bezeichneten Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über den nunmehrigen Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,--, wegen Übertretung des §99 Abs3 lita iVm §20 Abs2 der Straßenverkehrsordnung verhängt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß die Geschwindigkeitsüberschreitung durch ein Organ der Straßenaufsicht festgestellt worden sei, welches eine Geschwindigkeitsstoppung auf einer ausgemessenen Wegstrecke von 206 m durchgeführt habe, wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Aspekt, daß die Importe von 2086 m2 Schlangenlegerleder der Gattung "Ptyas Mucosus" (Rattennatter) in einem bewilligungsbedürftigen begünstigten Verfahren, nämlich im Rahmen einer Sammelanmeldungsbewilligung gemäß § 52a Abs 1 Zollgesetz, iVm einem aktiven Veredelungsverkehr auf Vormerkrechnung gemäß § 89 Abs 2 Zollgesetz getätigt werden - wobei der begünstigte Warenkreis zum damaligen Zeitpunkt aufgrund der ergangenen Bewilligungsbescheide insoweit eingeschränkt war, als au... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden zwei Verwaltungsübertretungen dem Beschuldigten zur Last gelegt und der Beschuldigte mit gleicher Strafe bestraft obwohl diese Verwaltungsübertretungen mit unterschiedlichem Strafrahmen bedroht sind, ist die gleiche Bestrafung im Straferkenntnis zu begründen. mehr lesen...
Im Spruchteil c) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde Herrn G P vorgeworfen, es als zur Vertretung der N GmbH nach außen Berufener (§9 VStG) zu verantworten zu haben, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Organen des Magistrates der Stadt xx vom 12.11.1990 im Lager der genannten Gesellschaft in xx, Ggasse das kosmetische Mittel "Urstoff-Zahnpasta" durch Importieren und Lagern in Verkehr gebracht wurde, wobei nicht das vorgeschriebene Kennzeichenselement (§3 Abs3 Z2) der Verordnung... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn J W das Straferkenntnis vom 22. November 1991, 3- -91, erlassen. Darin werden Herrn W als Lenker des Motorrades W folgende Verwaltungsübertretungen vom 1. Juni 1991 angelastet: 1. Er habe in der Zeit von 22,40 Uhr bis 22,43 Uhr auf der LH x von L M kommend durch L, das Erholungszentrum L über Güterwege Richtung E mehr als eine Person befördert, 2. sei um 22,40 Uhr im Ortsgebiet von L auf der unteren Hauptstraße (LH x) schneller als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 3.9.1992, Zl 3- -92, wurde über Herrn H S in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber des Betriebes Hotel- Restaurant in **** St******** am S********, N******* 70, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 51.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt 51 Tage) verhängt. Angelastet wurde ihm, dafür verantwortlich zu sein, daß in insgesamt 17 Fällen bei den im Spruch: der Strafbehörde erster Instanz namentlich angeführten jugendlichen Arbeitneh... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5.12.1991, Zl. 3-*****-91, wurde über Frau T H als Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internationale Transporte J***** B*********) wegen mehrfacher Übertretungen nach den Bestimmungen der §16 Abs3 AZG, §14 Abs2 AZG und §12 Abs1 AZG, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 237.000,-- (zweihundertsiebenunddreißigtausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 237 Tagen ge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Wiederholungsfall liegt schon dann vor, wenn die Taten auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen, d.h. wenn sie gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet, oder auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind. mehr lesen...