RS UVS Niederösterreich 1999/02/08 Senat-MD-97-1024

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Veröffentlicht am 08.02.1999
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Rechtssatz

Die Nutzungsgebühren für eine Genossenschaftswohnung ("Miete"), die mit der Haltung eines KFZs verbundenen Kosten (Leasingraten, Versicherungsprämien, etc) sowie Zahlungen für Strom, Gas und Telefon stellen Kosten der allgemeinen Lebensführung dar, welche bei der Strafbemessung nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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