Begründung: 1. Mit Beschluß vom 24. September 1990, B431/90-13, wies der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Dr. C S gegen den Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 6. Februar 1990, Z VI/4-GV-Sch-4, wegen der Versäumung der Frist zur Behebung eines Mangels (nämlich der ordnungsgemäßen Einbringung der Beschwerde durch einen selbst gewählten Rechtsanwalt) zurück. 2. Mit Schreiben vom 19. Dezember 1990 stellt... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den beim Verfassungsgerichtshof am 19. Dezember 1990 eingelangten Schriftsätzen begehrt der Einschreiter die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen Amtshandlungen, die während seiner Anhaltung vom 14. bis 16. März 1986 in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Linz vorgenommen wurden. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vori... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Versäumung der Frist
zur Behebung eines Mangels; keine Darlegung der Verhinderungsgründe
zur fristgerechten Mängelbehebung
Rechtssatz: Die Antragstellerin bringt vor, daß ihre Akten vom Finanzamt beschlagnahmt wurden. Sie legt jedoch nicht näh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; Rechtsirrtum kein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum über das Bestehen einer Beschwerdemöglichkeit, dem ein Beschwerdeführer unterlegen ist, bildet kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (VfGH vo... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 27. November 1989 B1164/89 wies der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde des C P gegen die in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgten Abschiebung aus Österreich wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist zurück. Die Beschwerdefrist war am 2. Oktober 1989 abgelaufen, die Beschwerde wurde aber erst am 3. Oktober 1989 zur Post gegeben. 2. Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers beantragt die Wi... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Beschluß vom 13. März 1990, B1523/89-3, wies der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Oktober 1989, Z MA 70-8/575/88, gemäß §19 Abs3 Z2 litb VerfGG 1953 zurück. Der Beschwerdeführer hatte seine Beschwerde zwar innerhalb der Beschwerdefrist zur Post gegeben, jedoch an den Verwaltungsgerichtshof adressiert, der erst nach Fristablauf die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet hatte, weshal... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 6. April 1990 (zur Post gegeben am 12. April 1990) begehrt Dr. F B die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für den Antrag, seine gegen den Bescheid des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 26. April 1989, Zl. 562.105/1-VI/15-1989, gerichtete Beschwerde (deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 27. November 1989, B740/89, abgelehnt worden war) an den Verwaltungsgerichtshof ab... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrages; Wertung der irrtümlichen
Adressierung eines Kuverts als leichte Fahrlässigkeit
Rechtssatz: Die Versäumung der Beschwerdefrist ist auf eine irrtümliche Adressierung des Kuverts zurückzuführen, zumal die vom Verwaltungsgerichtshof weitergeleitete B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; kein minderer Grad des
Versehens
Rechtssatz: Es kann nicht als "minderer Grad des Versehens" im Sinne des §146 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG gewertet werden, wenn ein behördliches Schriftstück hinter ein Möbelstück fällt und dort monatelang unentd... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1 ZPO §148 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der
Frist
Rechtssatz: Im konkreten Fall stand der Irrtum des Anwaltes über den Fristablauf der rechtzeitigen Einbringung der Beschwerde entgegen. Eine derartige Fehlleistung wurde nach der Rechtsprechung des Verf... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid vom 21. September 1988 pfändete das Finanzamt die dem Ing. G K gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zustehende Forderung auf in Geld zahlbares Einkommen im Sinne des §53 Abs2 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) wegen aushaftender Abgabeschuldigkeiten, mit dem Hinweis, daß der gemäß §58 Abs2 leg.cit. unpfändbare Grundbetrag im Hinblick auf eine ebenfalls zustehende Unfallrente beim gepfändeten Pensionsbezug nicht zu berücksicht... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem am 19. Jänner 1990 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist und erhob gleichzeitig Beschwerde gegen einen Bescheid des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundeskanzleramt vom 6. November 1989, mit dem über ihn die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises gemäß §101 Abs1 Z1 des Ärztegesetzes verhängt wurde ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1
Rechtssatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags Irrtum bei den als Fristensachen aufzugebenden Schriftstücken durch eine Angestellte des Beschwerdevertreters (die aufzugebende Beschwerde blieb in der Kanzlei zurück), die seit Jahren als stets verläßliche Kanzleikraft tätig war; minderer Grad des Versehen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33 ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; Fehlen des Hinweises auf
Beschwerdemöglichkeit bei Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof in der Rechtsmittelbelehrung ohne Einfluß auf
Fristenlauf
Rechtssatz: Es mag zwar zutreffen, daß es nach der Praxis der Verwaltungsbehörden - m... mehr lesen...
Begründung: I. Mit dem am 19. Dezember 1988 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Einschreiter die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde gegen den Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. August 1988 und verbindet damit die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen diese Entscheidung. Der Antragsteller bringt - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZustellG §7ZustellG §17VfGG §19 Abs3 Z2 litbVfGG §33VfGG §82 Abs1ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages; Zustellung durch
Hinterlegung wegen eines Auslandsaufenthaltes nicht rechtswirksam;
der Beschwerdeführer war innerhalb der - ab dem Tag der Ausfolgung
des Schriftstückes - zu berechnenden Frist an der rechtzeitigen
Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Mit der am 27. Mai 1988 zur Post gegebenen Beschwerde bekämpft der Bf. den Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 23. März 1988, Z56.042/13-17/88, und beantragt unter einem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Beschwerdeerhebung. Zur
Begründung: des Antrages auf Wiedereinsetzung wird im wesentlichen vorgebracht, dem Bf. sei erst anläßlich einer telefonischen Anfrage beim Bundesministerium f... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Unrichtige Berechnung der Beschwerdefrist aufgrund einer
unzutreffenden Auskunft des rechtsunkundigen Beschwerdeführers -
bloß leichte Fahrlässigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände
des konkreten Falles
Rechtssatz: Bewilligung des Antrages auf Wiedereinsetzung. Es ist dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: 1. Die bf. Gesellschaft bekämpft mit ihrer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 15. April 1988, der dem steuerlichen Vertreter der Bf. am 1. Juni 1988 zugestellt wurde. Die bf. Gesellschaft verbindet mit ihrer am 19. Juli 1988 zur Post gegebenen Beschwerde einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist. Der Wiedereinsetzungsantrag wi... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: VfGG §§33, 35; ZPO §146 Abs1; Unterlassen der Vormerkung der
Beschwerdefrist durch die Kanzleileiterin des Beschwerdevertreters;
keine ein derartiges Versehen rechtfertigende Umstände - kein bloß
geringfügiger Fehler
Rechtssatz: Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung. Wie sich aus der Sac... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schriftsatz vom 1. April 1988 begehrt der einschreitende K-verein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Beschwerdeerhebung gegen den an ihn ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 22. Jänner 1988 (an den Einschreiter zugestellt am 2. Februar 1988) und verbindet damit die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen diesen Bescheid. Zur
Begründung: bringt der Einschreiter vor, daß der angefochtene... mehr lesen...
Begründung: 1.a) Mit seiner am 1. Feber 1988 zur Post gegebenen Beschwerde bekämpft der bf. Verein den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 29. Oktober 1987, zugestellt am 16. Dezember 1987. Gleichzeitig mit der Beschwerde stellt der Verein den Antrag, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist (die am 27. Jänner 1988 abgelaufen ist) zu bewilligen. b) Der Wiedere... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: VerfGG §§33, 35; ZPO §146 Abs1 idF BGBl. 135/1983; Versäumung
der Frist durch Verschulden einer Kanzleiangestellten; minderer
Grad des Versehens - glaubhafte Sachverhaltsschilderung
Rechtssatz: Bewilligung des Antrages auf Wiedereinsetzung Das Vorbringen bezüglich des Defekts am PKW im Wiedereinsetzungsantrag ist gla... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: VerfGG §§33, 35; ZPO §§39, 146 Abs1; Verschuldensregelung
gilt auch für die Kanzleikraft des Beschwerdevertreters; in
Widerspruch zu Anweisungen stehendes Verhalten - kein minderer
Grad des Versehens
Rechtssatz: Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung. Wie im Wiedereinsetzungsantrag ausgef... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem am 8. Juni 1988 zur Post gegebenen Antrag begehrt der Einschreiter, ein emeritierter Rechtsanwalt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Beschwerdeerhebung gegen den zuhanden seines Rechtsvertreters am 8. April 1988 zugestellten Bescheid der Salzburger Landesregierung und des Landeshauptmannes von Salzburg vom 24. März 1988. Er begründet seinen Antrag - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - damit, daß er -... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: VerfGG §§33, 35; ZPO §146 Abs1; der mit der Postaufgabe
betraute Sohn des Einschreiters wäre in der Lage gewesen, die
vorhersehbare Fristversäumnis durch ein ihm zumutbares Verhalten
abzuwenden - keine Verhinderung durch ein unvorhergesehenes oder
unabwendbares Ereignis
Rechtssatz: Abweisung des... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluß vom 13. Juni 1987, B87/87, wies der VfGH eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten zurück, da sie nicht innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist eingebracht worden war. Dieser Beschluß wurde dem Bf. am 5. August 1987 zugestellt. 2. Mit einem beim VfGH am 19. August 1987 eingelangten, zu B862/87 protokollierten Schriftsatz beantragt der Bf. zu B87/87 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versä... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer am 5. November 1986 beim VfGH eingelangten, zu B967/86 protokollierten Beschwerde bekämpften die Einschreiter einen näher bezeichneten Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Diese Beschwerde war entgegen §17 Abs2 VerfGG nicht durch einen Rechtsanwalt eingebracht. Mit Schreiben vom 10. Dezember 1986 wurden die Bf. unter Hinweis auf die gemäß §19 Abs3 VerfGG eintretenden Säumnisfolgen aufgefordert, d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1ZPO §148 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist als verspätet
Rechtssatz: Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages als verspätet. Die rechtzeitige Einbringung der Beschwerde wurde durch einen Irrtum einer Kanzlei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33ZPO §146 Abs1ZPO §148 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist als verspätet
Rechtssatz: Nach dem Antragsvorbringen wurde die rechtzeitige Vornahme der Mängelbehebung durch die Unkenntnis des Zweitantragstellers über den dahingehend... mehr lesen...