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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33 ZPO §146 Abs1Rechtssatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags
Irrtum bei den als Fristensachen aufzugebenden Schriftstücken durch eine Angestellte des Beschwerdevertreters (die aufzugebende Beschwerde blieb in der Kanzlei zurück), die seit Jahren als stets verläßliche Kanzleikraft tätig war; minderer Grad des Versehens, entschuldbare Fehlleistung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B88.1990Dokumentnummer
JFR_10099774_90B00088_01