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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages; Rechtsirrtum kein unvorhergesehenes oder unabwendbares EreignisRechtssatz
Ein Rechtsirrtum über das Bestehen einer Beschwerdemöglichkeit, dem ein Beschwerdeführer unterlegen ist, bildet kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (VfGH vom 29.11.1976, B435/76 mwN).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B1366.1990Dokumentnummer
JFR_10089775_90B01366_01