Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Berechtigung der Entlassung der Klägerin zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E14507 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eBAG §18
Rechtssatz: Bei Beurteilung, ob eine Willenshaltung des Angestellten vorliegt, die die Annahme einer beharrlichen Dienstverweigerung rechtfertigt, ist auch auf während der unmittelbar vorangegangenen Lehrzeit ausgesprochene Verwarnungen wegen des nunmehr neuerlich gesetzten Fehlverhaltens Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 79/88 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4dUrlG §4
Rechtssatz: Dem Schutzzweck des Gesetzes wird auch mit einer Vereinbarung Rechnung getragen, mit der dem Arbeitnehmer ein Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt und ihm die konkrete Fixierung des Urlaubsantritts innerhalb dieses Rahmens überlassen wird. Entscheidungstexte 9 ObA 81/88 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 9 ObA 81/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten ab 2.Juni 1986 als Sekretärin im Angestelltenverhältnis beschäftigt und wurde mit Schreiben vom 14. Juli 1987 entlassen. Mit der Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, begehrte die Klägerin 38.704,50 S brutto s.A. aus den Titeln Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Überstundenentgelt für 80,5 Überstunden. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Klägerin habe ohne Genehmigung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger absolvierte vom 9. Juli 1984 bis 8. Juli 1987 beim Beklagten die Lehre zum Einzelhandelskaufmann. Danach war der Kläger bis zur Entlassung am 18. Juli 1987 als kaufmännischer Angestellter beim Beklagten beschäftigt. Der Kläger begehrt restliche Lehrlingsentschädigung, restliches Gehalt, Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration und Kündigungsentschädigung im Gesamtbetrag von 30.839,32 S sA. Der Beklagte beantragte die Abweisung de... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Die Anfechtung der Entlassung, die mit Rechtsgestaltungsbegehren zu erfolgen hat, setzt gemäß § 106 Abs 2 ArbVG voraus, dass ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und die Entlassung ungerechtfertigt ist. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 74/88 Veröff: RdW 1989,30 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Wurde ein Arbeitnehmer zu einem auch seiner beruflichen Weiterbildung dienenden Lehrgang zugelassen und hat er diesen schon zum Großteil absolviert, umfaßt der Verzicht des Arbeitgebers auf weitere Arbeitsleistungen während der Kündigungsfrist nicht auch das Verbot, weiter an diesem Lehrgang teilzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6a
Rechtssatz: Erschöpfen sich die dem Arbeitnehmer vorgeworfenen " Tätlichkeiten" darin, daß er jeweils Arbeitskollegen, die ihn ungerechtfertigt am Eintritt in den Verwaltungstrakt und in den Sozialraum hindern wollten, wegschob, liegt eine Tätlichkeit im Sinne des § 27 Z 6 AngG nicht vor. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4b
Rechtssatz: Auch ein Rechtsirrtum kann ein Verschulden bei der Annahme eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes ausschließen. Entscheidungstexte 9 ObA 163/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 163/87 Veröff: Arb 10714 = DRdA 1990,273 (Knöfler) = SZ 61/105 Schlagworte SW: Irrtum, Angestellte, Unterlassen, Unterl... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Fehlt es an einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, den Arbeitnehmer auch vom weiteren Kursbesuch auszuschließen, verletzt der Arbeitgeber durch ein allgemeines, auch den Kursbesuch einschließendes Hausverbot schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4fArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Nimmt der Arbeitnehmer trotz des Verbots weiter am Lehrgang teil, kann ihm keine Verletzung von gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG angelastet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 74/88 Veröff: RdW 1989,30 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. August 1984 bei der Beklagten beschäftigt und zuletzt als Betriebsleiter tätig. Mit Schreiben vom 11. März 1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit Schreiben vom 19. März 1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 1987 und forderte den Kläger auf, die Betriebsräumlichkeiten und das Betriebsgelände ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24. März 1987 wurde der Kläger mit Telegramm entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. November 1980 als sogenannte "Tagesmutter" mit der Betreuung des damals 5 Jahre alten Sohns der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom selben Tag hatten die Parteien vereinbart, daß die Klägerin eine Arbeitszeit von 24 Stunden einzuhalten habe. Nach Ablauf des Probemonats sollte ein auf einen Monat befristetes Arbeitsverhältnis beginnen, nach dessen Ende ein "reguläres Angestelltendienstverhältnis" in Kraft trete, f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern behaupteten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da keine der Parteien der Verlesung der Aussage des Geschäftsführers der Beklagten als Partei in der Berufungsverhandlung widersprochen und seine neuerliche Einvernahme durch das Berufungsgericht beantragt hat, ist dem Berufungsgericht ein Verstoß gegen § 281 a ZPO nicht anzulasten. Mit der Rüge, im Zuge der Beweiswiederhol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage, ob die Entlassung der Klägerin gerechtfertigt war, richtig gelöst. Es reicht daher aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß sich die Vorwürfe der Beklagten gegen die Klägerin nach den maßgeblichen Feststellungen darauf reduzieren, daß die Klägerin die Trafik im Jun... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Diente die Unwahrheit lediglich dem psychologisch verständlichen Verbergen einer Handlung, die zwar nicht gegen den mit dem Arbeitgeber (Bank) abgeschlossenen Kreditvertrag verstieß, von der der Arbeitnehmer aber annahm, der Arbeitgeber werde sie nicht billigen, dann kann die unwahre Angabe zwar zu einer Vertrauenseinbuße, nicht aber zur Vertrauensunwürdigkeit im Sinne der obzitierten Bestimmung des AngG führen... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Eine beharrliche Weigerung der Befolgung einer Weisung des Dienstgebers liegt nicht vor, wenn der angestellte Filialleiter einer Bank nach Aufforderung, kurzfristig eine Regelung der - bisher geduldeten - überzogenen Kundenkonten herbeizuführen und darauf zu achten, daß nicht laufend neue überziehungen auftreten, aus einem anderen Grund entlassen wird und der Dienstgeber nunmehr auf die seinerzeitige richtlini... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Kauft der Hauptkassier einer Bank entgegen wiederholten Dienstanweisungen Valuten selbst unter Verrechnung des Ankaufskurses statt des Mittelkurses und ohne die vorgesehene Gegenzeichnung einzuholen, ist er vertrauensunwürdig. Entscheidungstexte 9 ObA 22/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 22/88 Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, weil es auf die Frage, ob die Klägerin an den Vortagen noch weitere Kunden besucht und ob sie jahrelang anstandslos gearbeitet hatte, aus rechtlichen Erwägungen nicht ankommt. Im übrigen ist die
Begründung: des Berufungsgerichtes hinsichtlich des streitentscheidenden Umstandes, ob die Klägerin frei von Willensmängeln und insbesondere ohne ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 4. September 1981 bis 30. Oktober 1985 bei der beklagten Partei als Angestellter mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt S 12.358,-- beschäftigt. Nach einer Einschulung übernahm er im ersten Halbjahr 1982 vom Prokuristen Wolfgang S*** die Haupt- und Valutenkasse. Der Kläger war hauptverantwortlich für den Ankauf von Valuten. Vor Übernahme der Hauptkasse wurde ihm die allgemeine Dienstanweisung, welche vom Geschäftsleiter Wolfgang F*** verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit März 1975 bei der beklagten Gesellschaft (deren Alleininhaber im folgenden als "der Beklagte" bezeichnet wird) beschäftigt. Der Kläger fuhr am 12. April 1986 nach Ende der Dienstzeit des Platzmeisters um 12 Uhr auf den Lagerplatz seines Arbeitgebers und lud dort Abfallholz und Profilbretter in seinen PKW. Hiebei wurde er knapp nach 15 Uhr vom Beklagten betreten, worauf er das Holz wieder auslud. Der verbilligte Bezug von Holz ist den Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat im Jahre 1974 als Angestellter in die Dienste der Beklagten; für die Zeit ab März 1983 wurde er zum Leiter der Filiale Taxham bestellt. Am 12. März 1986 wurde der Kläger entlassen. Mit dem Vorbringen, die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Klagsbetrag, bestehend aus Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. August 1983 bei der beklagten Partei als Bodenleger beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe anzuwenden, demzufolge das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden kann und bei Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist eine Arbeitsplatzsuchzeit von maximal 4 Stunden zu gewähren ist. Vom 4. August bis 19. August 1986 ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Selbst wenn man - zugunsten des Klägers - die in den Dienstvertrag des Klägers aufgenommene Passage "Der Vorstand kann nur in Anwesenheit eines Vertreters des Verbandes und, wenn dies möglich ist, nach neuer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten (sekundären) Mängel des Berufungsverfahrens liegen nicht vor. Der Revisionswerber bekämpft lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen, soweit er rügt, daß das Berufungsgericht, das weder zu einer Beweiswiederholung noch zu einer Neuverhandlung verpflichtet war (vgl. Kuderna ASGG § 101 Erl.6), feststellen hätte müssen, daß ihn der Beklagte durch den Auftrag, Transportbe... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Die Fälschung von Kaufanboten durch Einsetzen von Unterschriften fingierter Besteller durch einen Vertreter ist als Untreue im Dienst im Sinne des § 27 Z 1 AngG anzusehen, die es dem Arbeitgeber grundsätzlich unzumutbar macht, den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist weiterhin zu beschäftigen. Wurde dies zum Nachteil des Arbeitnehmers sogar angeregt und auf Abhilfeersuchen erklärt, dagegen sei nichts ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Berücksichtigung des (zustimmenden) Verhaltens eines mit Arbeitgeberaufgaben betrauten Angestellten (Verkaufsdirektor einer Geschirrvertriebsfirma) bei der Beurteilung des an sich als Untreue im Dienst (fingierte Aufträge) zu qualifizierenden Verhaltens eines Vertreters. Entscheidungstexte 9 ObA 201/87 Entscheidungstext OGH 10... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die Mißachtung einer Entnahmeordnung ohne Verheimlichung der mitgenommenen Ware und in der berechtigten Annahme, die Entnahme werde notiert werden, ist eine bloße Ordnungswidrigkeit, die weder den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst noch den der Vertrauensunwürdigkeit begründet. Entscheidungstexte 9 ObA 204/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt 150.009,-- S brutto sA an Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er habe bei der Beklagten seit 15.Jänner 1976 zuerst als Repräsentant und dann als Manager Produkte vertrieben, wobei er bis zur sechsten der insgesamt acht Managerstufen aufgestiegen sei. Dadurch sei er Leiter des Verkaufsgebietes Tirol geworden. Seiner Gattin Adele N*** hätten die Verkaufsgebiete Tirol und Vorarlberg unterstanden; auch ihr Sohn sei bei der Beklagten beschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.August 1975 bis 31. Juli 1978 als Einzelhandelslehrling und anschließend als Angestellter beschäftigt. Sein Gehalt betrug zuletzt 11.060 S brutto. Das Dienstverhältnis endete am 4.April 1985 durch Entlassung. Der Kläger begehrt 80.412 S brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Er habe den Lagerleiter Johann R*** gebeten, einen Rasenkamm mitnehmen und in der nächsten Woche bezahl... mehr lesen...