Norm
AngG §27 Z4 E4dRechtssatz
Dem Schutzzweck des Gesetzes wird auch mit einer Vereinbarung Rechnung getragen, mit der dem Arbeitnehmer ein Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt und ihm die konkrete Fixierung des Urlaubsantritts innerhalb dieses Rahmens überlassen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Erholungsurlaub, Antritt, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Zweck, Festsetzung, Zeitpunkt, Regelung, PflichtvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029629Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00081_8800000_001