Norm
AngG §27 Z4 E4eRechtssatz
Bei Beurteilung, ob eine Willenshaltung des Angestellten vorliegt, die die Annahme einer beharrlichen Dienstverweigerung rechtfertigt, ist auch auf während der unmittelbar vorangegangenen Lehrzeit ausgesprochene Verwarnungen wegen des nunmehr neuerlich gesetzten Fehlverhaltens Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Lehrverhältnis, Lehrling, Behaltepflicht, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Beharrlichkeit, Arbeitsverweigerung, Warnung, Ermahnung, Mahnung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029776Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00079_8800000_001