Norm: AngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Untreue begeht auch, wer als Arbeitnehmer ausschließlich im eigenen Interesse die durch eine Untreuehandlung eines anderen Angestellten geschaffene Situation ausnützt und dabei zumindest in Kauf nimmt, die Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Entscheidungstexte 9 ObA 307/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 307/89 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Alleineigentümer des "Teespezialhauses H***" sowie des Unternehmens "K***-K***" in Graz. Mit Wirkung ab 1. September 1987 wurde mit der Klägerin ein Konsulentenvertrag abgeschlossen, demzufolge die Klägerin auf der Basis eines Werkvertrages gegen Tageshonorar zuzüglich Taggeld, Nächtigungsgeld, Kilometergeld und Provision für Teeverkostungen und in der Folge auch Kaffeeverkostungen eingesetzt wurde. In diesem Vertrag wurde neben dem Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 2.Oktober 1978 als Planungsleiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung mit Schreiben der beklagten Partei vom 14.Juni 1984. Der Kläger macht - im zweiten Rechtsgang - noch 186.328,07 S brutto sA an entlassungsabhängigen Ansprüchen geltend. Ein Entlassungsgrund liege insbesondere im Falle S*** nicht vor, weil Heinz S*** keinesfalls ein von der beklagten Partei im Baukastensystem angebotenes, vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der vorzeitige Austritt des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es im vorliegenden Fall bei Prüfung einer allfälligen wesentlichen Verletzung des Arbeitsvertrages nicht darauf ankommt, daß die Beklagte ihre Filiale mit dem Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Begehrens des Klägers auf Anfechtung der Entlassung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er weiter darauf beharrt, seine Entlassung sei aus verwerflichen Gründen erfolgt. Nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin die Feststellungen der Vorinstanzen als unrichtig bekämpft, ist ihr zu erwidern, daß der Oberste Gerichtshof auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht Tatsacheninstanz ist. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegn... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4b
Rechtssatz: Interessenabwägung bei Kollision der Arbeitsvertragspflichten mit höherwertigen Pflichten (Arbeitsversäumnis nach telegraphischer Verständigung von einer schweren Erkrankung des Vaters). Bedachtnahme auf das Verhalten des Arbeitgebers (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 260/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 9 ObA 260/89 Veröff: RdW 1990,124 = ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Rekurs des Beklagten: Das Berufungsgericht wies den im Berufungsverfahren gestellten Antrag des Beklagten, den (das Anbringen zu Protokoll regelnden) § 434 ZPO (sowie die Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG) beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, zurück, weil den Parteien ein solches Antragsrecht nicht zukomme; die zweite Instanz begründete aber eingehend, warum sie gegen die Anwendung diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mit der Verfahrensrüge macht der Revisionswerber angebliche Verfahrensmängel erster Instanz geltend, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat. Da die in § 25 Abs 1 Z 3 ArbGG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, kann nunmehr ein derartiger Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, ist auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Da den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes "etwa im Herbst 1987 hat Ludwig K*** (Gasthof Bucherwirt) dem Beklagten er... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z1 E1
Rechtssatz: Zur Abgrenzung zwischen zulässiger Vorbereitung der Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber (während der Kündigungsfrist) und unzulässiger Konkurrenztätigkeit. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 240/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 240/89 Veröff: RdW 1990,123 = ecolex 1990,47 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z1 E1
Rechtssatz: Mit der Zustimmung zur Verwendung seines Bildes oder seines Namens in einem erst nach Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses vom neuen Arbeitgeber verbreiteten Prospekt verstößt der Arbeitnehmer nicht gegen das Konkurrenzverbot, sondern bereitet damit im Rahmen des Zulässigen seine künftige Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber vor. Auch die Mitarbeit an der Gestaltung eines derartigen Prospektes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Da mit dem Kläger eine Konkurrenzklausel nicht vereinbart war, war er berechtigt, unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der beklagten Partei eine ähnliche Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und Widerkläger (in Hinkunft kurz "Beklagte" genannt) war bei der Klägerin und Widerbeklagten (in Hinkunft kurz "Klägerin" genannt) seit 15.1.1985 als Handelsvertreter mit Gebietsschutz angestellt. Seine Hauptaufgabe bestand im Besuch und in der Betreuung von Kunden. Er wurde am 27.3.1986 vorzeitig entlassen. Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Rückzahlung von Vorschüssen und Inkassobeträgen, der Beklagte von der Klägerin mit Widerklage die Zah... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cHVertrG 1993 §22
Rechtssatz: Nicht jeder geringe Verstoß gegen die Treuepflicht vermag einen Entlassungstatbestand zu begründen, doch kann sich ein solcher aus einer Summe von Verstößen ergeben. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 187/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 187/89 8 ObA 2235/96a E... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Der erste Tatbestand des § 27 Z 1 AngG steht zum dritten Tatbestand im Verhältnis der Spezialität. Er ist ein Sondertatbestand des dritten Tatbestandes. Eine Handlung, die sich als Untreue im Dienst erweist, ist auch eine Handlung, die Vertrauensunwürdigkeit nach sich zieht. Untreue ist daher der engere Begriff gegenüber jenem, der eine Vertrauensverwirkung nach sich ziehenden Handlung; dieser bi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der gerügte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Aus den Feststellungen ergibt sich eindeutig, daß das Berufungsgericht die von den Hausdetektiven der beklagten Partei angestellten Beobachtungen als erwiesen annahm. Daß die Zahnpastatube, welche die Klägerin ihrer Kollegin K*** übergab, nicht zum Verkauf bestimmt war, ergibt sich daraus, daß K*** diese Ware in ihre Manteltasche steckte und sie damit an sich nahm, ganz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Nach den unbekämpften Feststellungen des Erstgerichtes hat der Kläger im Jahre 1986 im Rahmen seiner Tätigkeit im Kleingartenreferat seine eigentliche Aufgabe, die Tätigkeit der anderen mit dieser Materie befaßten Magist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen der Revisionswerber in unzulässiger Weise lediglich die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Entlassung muß unverzüglich, nämlich sofort, nachdem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber bekannt geworden ist, ausgesprochen werden, widrigenfalls das Entlassungsrecht des Arbeitgebers erlischt. Der Grundsatz der Unverzüglichkeit beruht auf dem Gedanken, daß ein Arbeitg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen der Revisionswerber einerseits vom Berufungsgericht bereits verneinte angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz neuerlich rügt und andererseits in ebenfalls unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litgStGB §111
Rechtssatz: Bei Entlassung wegen grober Ehrverletzung trifft den Arbeitgeber die Beweislast für die ehrverletzende Behauptung, den Arbeitnehmer aber für die Wahrheit der erhobenen Beschuldigung bzw dafür, daß er hinreichende
Gründe: hatte, die Behauptung für wahr zu halten. Entscheidungstexte 9 ObA 186/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachdem dem Arbeitgeber der Kündigungsgrund bekannt geworden ist, um zu verhindern, daß der Vertragsbedienstete aus der Unterlassung der sofortige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 14.12.1987 beim Beklagten im Hotel "Zum Hirschen" in Zell am See als Stubenmädchen beschäftigt. Am 16.3.1988 begab sie sich auf den Gendarmerieposten Zell am See und gab dort an, daß sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz habe; sie vermute, daß ihr Mitbediensteter Josef P***, Hausmeister im Hotel "Zum Hirschen", dahinterstecke, daß sie in der Sommersaison nicht mehr beschäftigt werden würde. Sie sagte zum Gendarmeriebeamten, daß Josef P*** i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 2.Mai 1984 als Betriebsschlosser beschäftigt. Am 29.Jänner 1988 wurde er vom Geschäftsführer Adolf B*** entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er insgesamt S 43.725,70 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Er sei zu Unrecht entlassen worden, da er am 25.Jänner 1988 zwar den Betrieb zu Mittag verlassen habe, doch habe er einen Arbeitskollegen ersucht, dem Produktionsleiter ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1ArbVG §122
Rechtssatz: Entlassung eines Mitglieds des Betriebsrates. Den Arbeitgeber trifft nicht nur die Obliegenheit, ihm bekanntgewordene Entlassungsgründe unverzüglich geltend zu machen, sondern auch ehestens die Klage auf Zustimmung zur Entlassung einzubringen. Entscheidungstexte 9 ObA 141/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 141/89 Veröff: RdW 1989,343 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1
Rechtssatz: Reicht die Kenntnis des Sachverhalts für den Arbeitgeber bereits aus, die Entlassung auszusprechen, ist eine weitere Überlegungsfrist nicht mehr gerechtfertigt. Entscheidungstexte 9 ObA 141/89 Entscheidungstext OGH 24.05.1989 9 ObA 141/89 Veröff: RdW 1989,343 = Arb 10785 8 ObA 212/02p Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 15. Oktober 1979 bei der Klägerin als Handelsangestellter beschäftigt und seit 30. Juli 1985 Mitglied des Betriebsrats. Am 11. Februar 1988 erklärte ihn der Geschäftsführer der Beklagten für entlassen. Mit dem vorliegenden, von den Vorinstanzen zutreffend als Klage gewerteten "Antrag" begehrt die klagende Partei, der gemäß § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG ausgesprochenen Entlassung des Beklagten die nachträgliche Zustimmung zu erteilen. Der Beklagte... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Entscheidend ist das Vorliegen einer Vertrauensverwirkung, wobei es weder auf die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ankommt noch darauf, ob der Angestellte in der Zeit, in der er sich des Vertrauensbruches schuldig macht, dienstfrei gestellt ist oder ob eine Gelegenheit besteht, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Wurde der Arbeitnehmer gekündigt und dienstfrei gestellt, macht ihn das Betreten des Firmengeländes im Auftrag seines Arbeitgebers (hier: zur Übernahme eines Lastkraftwagenzuges) trotz eines Hausverbotes nicht vertrauensunwürdig (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 93/89 Entscheidungstext OGH 10.05.1989 9 ObA 93/89 ... mehr lesen...