Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Die Mißachtung einer Entnahmeordnung ohne Verheimlichung der mitgenommenen Ware und in der berechtigten Annahme, die Entnahme werde notiert werden, ist eine bloße Ordnungswidrigkeit, die weder den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst noch den der Vertrauensunwürdigkeit begründet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verheimlichen,VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029793Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009