Norm
ABGB §26Rechtssatz
Berücksichtigung des (zustimmenden) Verhaltens eines mit Arbeitgeberaufgaben betrauten Angestellten (Verkaufsdirektor einer Geschirrvertriebsfirma) bei der Beurteilung des an sich als Untreue im Dienst (fingierte Aufträge) zu qualifizierenden Verhaltens eines Vertreters.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Treuepflicht, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Zustimmung, Einverständnis, Vorgesetzter, Vortäuschung, Täuschung, Auftrag, juristische Person, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0009162Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_009OBA00201_8700000_001