Norm
AngG §27 Z4 E4aRechtssatz
Wurde ein Arbeitnehmer zu einem auch seiner beruflichen Weiterbildung dienenden Lehrgang zugelassen und hat er diesen schon zum Großteil absolviert, umfaßt der Verzicht des Arbeitgebers auf weitere Arbeitsleistungen während der Kündigungsfrist nicht auch das Verbot, weiter an diesem Lehrgang teilzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutz, Entlassungsschutz, Fortbildung, Kurs, Seminar, Dienstleistung, Freistellung, Enthebung, Suspendierung, AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029480Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00074_8800000_004