Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Insbesondere ist der Ansicht des Berufungsgerichtes beizupflichten, daß der geltend gemachte Entlassungsgrund wegen der inzwischen verstrichenen Zeit von etwa dreieinhalb Jahren nicht verwirkt ist. Bei der Beurteilung der Zeitdauer, deren Ablauf für den Eintritt der Verwirkung erforderlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Die Vorinstanzen haben die Erklärung der Ehefrau des Beklagten, sie habe zur Klägerin kein Vertrauen mehr, die Klägerin solle (unverzüglich) das Haus verlassen, sonst hole sie die Polizei, richtig als fristlose Entlassung beurteilt. Damit kommt es auf die von der zweiten Instanz angefügte Eventualbegründung zu den Rechtsfolgen eines (nicht als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wurde der Klägerin, - einer Vertragsbediensteten der beklagten Partei -, die sich von Juli 1984 bis 28.September 1985 in Karenzurlaub befunden hatte, mit Schreiben vom 28.September 1985 eine Ermahnung wegen bereits vor ihrem Karenzurlaub stattgefundener Vorfälle erteilt und sie angewiesen, am 30.September 1985 ihren Dienst anzutreten. Damit verzichtete die Beklagte aber konkludent auf ihren Kündigungsanspruch wegen des ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C
Rechtssatz: Dem Dienstgeber ist vor Ausspruch der Entlassung grundsätzlich die Möglichkeit zur Einholung einer Rechtsauskunft zuzubilligen. Entscheidungstexte 9 ObA 56/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 56/87 Veröff: RdW 1988,52 9 ObA 138/91 Entscheidungstext OGH 06.11.1991 9 ObA 138/91 Auch; Beisatz: Hier... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1
Rechtssatz: Der Ausspruch der Entlassung duldet also nur bei offenkundigen Entlassungsgründen keinen Aufschub, soll nicht aus dem Zögern des Arbeitgebers ein schlüssiger Verzicht auf das Entlassungsrecht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 56/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 56/87 9 ObA 211/89 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Auch bei der Übernahme der Funktion eines nur gewerberechtlichen Geschäftsführers durch den Arbeitnehmer muß der Dienstgeber befürchten, daß dieser in Interessenskollisionen gerät und Informationen an das Konkurrenzunternehmen weitergibt, die sich im Wettbewerb mit diesem nachteilig auswirken. Schon die bloße Befürchtung derart naheliegender Interessensgefährdungen reicht für die Annahme der Vertrauensunwürdigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten, der eine Mercedes-Vertragswerkstätte betreibt, seit 16.Oktober 1969 als Angestellter beschäftigt. Am 2.Dezember 1983 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, seine Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 106.381,54 an Abfertigung, Kündigungsentschädigung und anteiligen Sonderzahlungen. Der Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger sei im Dienst... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4bGewO 1859 §82 litfUrlG §4 Abs1
Rechtssatz: Ersuchte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vergeblich um die sofortige Gewährung eines Urlaubs, damit er seine im Ausland wohnhafte Mutter, der eine lebensgefährliche Kopfoperation bevorstand, besuchen könne und tritt er daraufhin den Urlaub eigenmächtig an, so liegt ein rechtmäßiger Hinderungsgrund für das Verlassen der Arbeit vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Bei einer für den Fall eines eigenmächtigen Urlaubsantritts bedingt ausgesprochenen Entlassung, endet das Dienstverhältnis mit diesem Urlaubsantritt; unabhängig davon, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer später bei der Gebietskrankenkasse abmeldete und seine restlichen Lohnansprüche abrechnete. Entscheidungstexte 9 ObA 17/87 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897ABGB §1162 IVAngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Der Zulässigkeit einer bedingten Entlassungserklärung steht auch der Grundsatz, dass die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt nicht entgegen, wenn es sich um eine Potestativbedingung handelt, deren Erfüllung nur im Willen des Arbeitnehmers liegt und innerhalb kurzer Frist möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Mit seiner Mängelrüge bekämpft der Kläger lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen wird, was die nicht zuerkannten Ansprüche auf Grund der gerechtfertigten Entlassung betrifft, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen (§ 48 ASGG). Hinsichtlich der weiters geltend gemachten entlassungsunabhängigen Ansprüche wegen unterkollektivv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 21. April 1980 in der Boutique Gina der beklagten Partei in Innsbruck als Verkäuferin angestellt. Sie wurde am 19. November 1984 vom Geschäftsführer der beklagten Partei wegen des Verdachts finanzieller Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung entlassen. Die Klägerin behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein und begehrte an ausständigem Lohn, Urlaubs- und Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Weihnachtsremuneration, Provisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Titel die Zahlung eines der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von S 60.617,49 brutto s.A. an Kündigungsentschädigung, Weihnachtsremuneration und Abfertigung. Außerdem verlangt er die Zahlung von S 12.755,96 netto s. A.: Sein PKW sei auf einer von der beklagten Partei angeordneten Dienstfahrt beschädigt worden; er habe für die Schadensbehebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 8. Jänner 1980 bis 3. Mai 1985 als Schichtführer und Maschineneinsteller beschäftigt. Er hatte sechs Mitarbeiter unter sich. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 25. September 1985, 23 E Vr 1574/85-6, wurde er der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB, der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB und der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunterkun... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Der Arbeitgeber muss befürchten, dass seine dienstlichen Interessen gefährdet sind, wenn der Arbeitnehmer nicht die für die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit notwendigen ärztlichen Anordnungen befolgt, sondern ihnen offen zuwiderhandelt und damit auch die auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerichteten dienstlichen Interessen des Arbeitgebers verletzt. (vgl auch RdW 1987,268). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IIIAAngG §27 C2
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung ist zu untersuchen, ob in dem Zuwarten mit der Entlassung ein Verzicht auf die Geltendmachung des Entlassungsgrundes zu erblicken ist oder ob dieses Zuwarten in Umständen begründet ist, welche die Annahme eines solchen Verzichts nicht rechtfertigen. Es muss daher die Ursache des zwischen der Kenntnis vom Entlassungsgrund und dem Ausspr... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A5AngG §27 C
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, die eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Entlassung bildet, setzt voraus, daß dem Arbeitgeber infolge des im übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Arbeitnehmers nach Lage der Umstände die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum nächsten Kündigungstermin (bzw bis zum Ablauf der Vertragszeit oder für die restliche Kündigungsfrist in dem - ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aAngG §27 A5AngG §27 C
Rechtssatz: Ob ein bestimmtes Verhalten die Annahme der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im konkreten Fall rechtfertigt, ist von der Dauer der Kündigungsfrist beziehungsweise von der Zeitspanne, die im Einzelfall bis zum Ende der Vertragsdauer noch verstreichen müsste, und von der Gelegenheit, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen, unabhängig. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die Weiterbeschäftigung ist unzumutbar, wenn der Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist seinen Urlaub vereinbarungsgemäß verbraucht, in dieser Zeit erkrankt, aber durch sein Verhalten den Genesungsprozeß verzögert und so infolge Nichtanrechnung der Krankheitstage auf seinen Urlaub einen entsprechend höheren Anspruch auf Urlaubsentschädigung gehabt hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (in Hinkunft kurz Kläger genannt) begehrt von der beklagten und widerklagenden Partei "Fa. K*** & K***, 4020 Linz, Lederergasse 78" (in Hinkunft Beklagte genannt; die ursprüngliche Bezeichnung der beklagten Partei "Dr. Arpad K***, Kaufmann, 4020 Linz, Lederergasse 78" wurde von den Parteien einvernehmlich berichtigt; s. ON 3 S 20) die Zahlung eines Nettobetrages von S 157.428,91 s.A. an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptet, von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, am 5.April 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er begehrt aus diesem Rechtsgrund an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Differenz zwischen der Urlaubsentschädigung und der erhaltenen Urlaubsabfindung zuletzt einen der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von insgesamt 113.030,72 S brutto sA. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines (näher aufgeschlüsselten) Betrages von S 40.302,18 s.A. an anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er behauptet, am 18. Jänner 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Arbeitsverhältnis sei vom Kläger mit den Worten, er bleibe in dieser Firma nicht mehr, er gehe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 13. September 1974 als Speisewagen-Koch beschäftigt. Er wurde am 4. Oktober 1983 entlassen, weil er privat erworbene Ware - nämlich zwei bis zweieinhalb Kilo Schweinskarree, 10 Paar Frankfurter Würstel und drei Schachteln Käse - in der Absicht in den Speisewagen des Schnellzuges "Romulus" gebracht hatte, diese Ware dort während seines Dienstes auf eigene Rechnung zu verkaufen. Eine gegen den Kläger wegen dieser Hand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 133.160,-- teils als Überstundenentgelt für die Jahre 1981 (S 52.745,--) und 1982 (S 26.115,--) und ferner an Kündigungsentschädigung für vier Wochen (S 5.994,--), Urlaubsentschädigung (S 7.946,--), Sonderzahlungen für das Jahr 1982 (S 8.650,--) und Abfertigung (S 31.710,--). Er begehrt ferner die Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei "nicht durch fristl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die eingeantworteten Erben (Ehegattin und Kinder) des am 6. August 1985 verstorbenen Richard A***, welcher Arbeitnehmer der beklagten Partei war. Sie begehren die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses des Richard A*** zur beklagten Partei über den 7. März 1985 hinaus; sie begehren ferner die Zahlung eines Bruttobetrages von S 111.976,55 sA an Gehalt für die Zeit vom 8. März bis 6. August 1985, an anteiligem Urlaubszuschuß und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei, ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, mit der Behauptung, am 29.2.1984 ungerechtfertigt und überdies verspätet entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 77.619,49 sA brutto an Überstundenentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung abzüglich eines Betrages von S 15.737,25 netto. Der Abzug des Nettobetrages beruhe auf einer Gegenforderung der beklagt... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer, der einem ihm unterstellten Arbeitnehmer erklärt, er werde dem Unternehmer scharfe Überprüfungen verschaffen und diesem dadurch Schwierigkeiten bereiten, er werde versuchen, den Ruf des Unternehmens herabzumindern und die Firma in der Branche unmöglich machen, läßt nicht bloß seinem Unmut auf eine in Gesprächen unter Arbeitskollegen vertretbare Weise freien Lauf, sondern ... mehr lesen...