Norm
AngG §27 Z4 E4fRechtssatz
Nimmt der Arbeitnehmer trotz des Verbots weiter am Lehrgang teil, kann ihm keine Verletzung von gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG angelastet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Kurs, Nichtfügen, Ungehorsam, Anweisung, Weisung, Wirkung, Wirksamkeit, Unrechtmäßigkeit, unzulässig, Entlassungsschutz, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029875Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00074_8800000_006