Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes, soweit es das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes verneint, zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist dazu auszuführen: Soweit die beklagte Partei bei ihren Ausführungen davon ausgeht, der Kläger habe beabsichtigt, mit Ernest M*** ein eigenes Unternehmen zu gründen und die Fahrt dazu habe benützen wollen, um Kundenkontakte zu knüpfen, geht sie nicht von den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1965 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und zuletzt als Leiter der Filiale in Graz tätig. Es oblag ihm unter anderem der Einkauf, Verkauf, die Vereinbarung von Konditionen mit Vertretern, Personalangelegenheiten udgl. Am 27. November 1986 vereinbarte er mit dem Geschäftsführer der Beklagten, Dkfm.Adolf B***, bei einer Besprechung in Wien die einvernehmliche ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Wenn der Angestellte seine Vertrauensstellung ausnützt, um sich durch unbefugte Benutzung des ihm anvertrauten Dienstfahrzeuges zu einer Privatfahrt zu Lasten des Arbeitgebers einen vermögenswerten Vorteil zu verschaffen, ist diese erhebliche Interessen des Arbeitgebers verletzende vorsätzliche Verfehlung als Untreue zu qualifizieren. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Täuscht der Arbeitnehmer einen Diebstahl vor und veranlaßt den Arbeitgeber dadurch zu einer unbegründeten Anzeige (und nimmt damit die Beeinträchtigung weiterer erheblicher Interessen des Arbeitgebers in Kauf), geht der Unrechtsgehalt über das bloße Verbergen der Verfehlung - Beschädigung des Dienstwagens bei einer unbefugten Privatfahrt - hinaus. (§48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.Oktober 1974 als vollbeschäftigter Facharzt für Zahnheilkunde im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Vertragsbediensteter der Beklagten. Nach seinem Dienstvertrag finden auf sein Dienstverhältnis die Bestimmungen der Vertragsbedienstetenordnung und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Stadtsenat der Beklagten ernannte den Kläger mit Wirkung vom 1.Mai 1975 zum Facharztassistenten an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auf die Ausführungen der Revision folgendes zu entgegnen: Dem Revisionswerber ist zwar zuzugeben, daß die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeuges durch den Kläger nicht strafbar war, weil ihm das Fahrzeug von seinem dazu berechtigten Arbeitgeber anvertraut war und ihm daher die Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerber einen wesentlichen Teil der Feststellungen außer acht lassen, soweit sie darauf beharren, daß notwendiges Erfordernis der Tätigkeit des Klägers der Besitz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er unterstellt, er habe in der irrtümlichen Meinung, dazu berechtigt zu sein, lediglich gebrauchte Gegenstä... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C4
Rechtssatz: Bekannt geworden ist der Entlassungsgrund dem Dienstgeber, sobald ihm die für die Beurteilung des Vorliegens eines Entlassungsgrundes wesentlichen Einzelheiten zur Kenntnis gelangt sind, wobei der Dienstgeber verpflichtet ist, die zur Feststellung des Sachverhaltes erforderlichen und ihm zumutbaren Erhebungen ohne Verzögerung durchzuführen. Unterlässt er dies, kann ein solches Versäumnis zum Untergang des Entlassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 6. April 1987 bei der beklagten Partei als Bürokaufmann tätig. Sie hatte nach der Hauptschule eine dreijährige kaufmännische Lehre bei der Firma K*** absolviert, war in verschiedenen Abteilungen, darunter auch in der Buchhaltung, jeweils über mehrere Monate ausgebildet worden und hatte die Lehre erfolgreich mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Beim Vorstellungsgespräch mit dem Beklagten erklärte dieser der Klägerin, daß es ihre Aufgab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 13. März 1978 als Ordinationshilfe beschäftigt. Am 25. August 1986 trat sie mit seiner Zustimmung einen Urlaub an, in dem sie ihre Schwiegereltern in Namibia besuchte. Ursprünglich wollte die Klägerin bis 28. September 1986 Urlaub haben. Der Beklagte bestand jedoch auf einem Dienstanstritt der Klägerin am 15. September 1986, weil er an diesem Tage nach Beendigung seines eigenen Urlaubes seine Ordination wieder eröffnen woll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die im § 25 Abs. 1 Z 3 ArbGG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, ist kein Mangel des Berufungsverfahrens, sondern fällt in den Bereich der vom Revisionsgericht nicht zu überprüfenden Beweiswürdigung, daß das Berufungsgericht den Argumenten gegen die Bewei... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cAngG §27 E4
Rechtssatz: Verstöße gegen das LMG trotz Ermahnung verwirklichen bei Küchenleiterin ebenso wie Tierhaltung in Küche § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG als auch § 27 Z 4 zweiter Tatbestand AngG (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 19/89 Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 19/89 Schlagworte SW: Entla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen der Berechtigung der Entlassung der Klägerin und des Bestandes der Gegenforderung der Beklagten zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E16654 European Case Law Identif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit welchen die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft oder zur Rechtsrüge gehörende Feststellungsmängel geltend macht, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Fragen der Berechtigung der Entlassung der Klägerin und der Höhe des ihr noc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 11.Juli 1977 bei der Erstbeklagten als Busfahrer beschäftigt. Bis 21.August 1985 wurde er auf verschiedenen Linien eingesetzt und ab diesem Zeitpunkt für die Strecke Wien-Bück (Ungarn) und zurück eingeteilt. Am 9.Jänner 1986 wurde er entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 93.891,83 brutto sA an Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen, restlicher Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Seine Entlassung sei u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst (vgl. noch Kuderna, Das Entlassungsrecht 91 f; DRdA 1988/1 mit zustimmender Besprechung von Holzer). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, ist auf ihre Richtigkeit zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Zieht man in Betracht, daß der Kläger von der vorgegebenen Reihenfolge der Termine abgewichen ist und für diesen Tag geplante Arbeiten an auf dem Weg liegenden Orten vorzog, um auf diese Weise im Interesse des Arbeitgebers zeitaufwendige zusätzliche Fahrstrecken im... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die Führung einer Baustelle durch einen Angestellten ohne Kenntnis des Dienstgebers, ohne Anlegung entsprechender Geschäftsunterlagen unter gleichzeitiger Eintragung der dafür aufgewendeten Arbeitsstunden und Materalien zu Lasten einer anderen, regulär behandelten, vom Dienstgeber für einen anderen Kunden geführten Baustelle ist aber in jedem Fall geeignet, den Arbeitnehmer des dienstlichen Vertrauens unwürdig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlaß der
Begründung: des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen zahlte die Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG - die Muttergesellschaft der Klägerin - zur Finanzierung eines Zwangsausgleiches in dem über das Vermögen des Beklagten anhängig gewesenen Konkursverfahren an den Masseverwalter (nach Abzug eines rücküberwiesenen Betrages) 953.263,37 S. Zwischen der Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG und dem Beklagten wurde vereinbart, daß der Beklagte der K... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wenn die Tatsacheninstanzen zum Ergebnis gelangen, daß eine bestimmte Prozeßbehauptung nicht erwiesen sei, so wird damit eine Tatsachenfeststellung getroffen. Das Revisionsgericht ist keine Tatsacheninstanz, sondern hat seine Entscheidung den von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt zugrunde zu legen. Es wird daher auch eine von den Vorinstanze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Erklärung der (nach der Eifersuchtsszene ihres Ehemannes verstörten) Klägerin vom 12.Mai 1986, "sie müsse sofort gehen", ist auch vom Beklagten nicht als (unbegründeter) vorzeitiger Austritt aufgefaßt worden, da er nach seiner eigenen Erklärung das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die nunmehr in der Revision aufgeworfenen Fragen, die im wesentlichen in unzulässiger Weise nur im Tatsachenbereich bekämpft werden, bereits eingehend und zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E16071 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Mit der Erklärung "das ist eine Arbeitsverweigerung, Sie können den Mantel ausziehen und gehen" bringt der Arbeitgeber seinen Willen, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort zu lösen, klar und unmißverständlich zum Ausdruck. Entscheidungstexte 9 ObA 258/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 258/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1162 IIABGB §1162cAngG §25AngG §26AngG §27 BAngG §32
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer im Zuge einer Auseinandersetzung (über das Verlangen des Arbeitgebers auf Verlegung eines bewilligten Kuraufenthaltes) "dann gehe ich" und stellt unmittelbar danach die Frage, ob er morgen auf Tour fahren müsse, dann ist sein Verhalten so widersprüchlich, daß ihm kein objektiver Erklärungswert im Sinn der Ausübung eines sofortigen L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. März 1987 bis 2. Juni 1987 bei der Beklagten als reisender Vertreter beschäftigt. Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 70.923 S brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Er sei von der Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden. Er habe dem Geschäftsführer der Beklagten am Entlassungstag mitgeteilt, daß ihm für die Zeit vom 7. bis 28. Juli 1987 ein Kuraufenthalt in Bad Schalle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet dem angefochtenen Urteil keine Nichtigkeit gemäß § 477 Abs. 1 Z 9 ZPO an (vgl. ZAS 1987/19 ua). Mit seinen diesbezüglichen Ausführungen bekämpft der Beklagte lediglich die im Revisionsverfahren unangreifbare Beweiswürdigung und die auf hinreichenden Feststellungen begründete rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen. Auch der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verf... mehr lesen...