Norm
AngG §27 Z4 E4bRechtssatz
Auch ein Rechtsirrtum kann ein Verschulden bei der Annahme eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes ausschließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Irrtum, Angestellte, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Dienstverweigerung, Rechtfertigungsgrund, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arbeitsverweigerung, schuldhaft, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029424Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00163_8700000_003