Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Die Fälschung von Kaufanboten durch Einsetzen von Unterschriften fingierter Besteller durch einen Vertreter ist als Untreue im Dienst im Sinne des § 27 Z 1 AngG anzusehen, die es dem Arbeitgeber grundsätzlich unzumutbar macht, den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist weiterhin zu beschäftigen. Wurde dies zum Nachteil des Arbeitnehmers sogar angeregt und auf Abhilfeersuchen erklärt, dagegen sei nichts einzuwenden, solange die Aufträge durchgeführt würden, kann daraus ein eine sofortige Entlassung rechtfertigender Schuldvorwurf nicht abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Treuepflicht, Anbot, Urlaubsfälschung, Zumutbarkeit, Unzumutbarkeit, VertrauensunwürdigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029500Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_009OBA00201_8700000_002