Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist die Komplementärgesellschafterin der erstbeklagten Partei. Der Kläger begehrt von beiden beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von S 82.511,15 brutto sA an Gehalt und Kündigungsentschädigung für die Monate Oktober und November 1984, Weihnachtsremuneration und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, er sei am 15. Oktober 1984 ungerechtfertigt entlassen worden. Im Klagsbetrag ist ein der Höhe nach außer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 27.Oktober 1982 bei der beklagten Partei als Verkaufsleiter angestellt und sollte in dieser Eigenschaft gemäß dem Angestelltendienstvertrag vom 31.August 1982 sowohl Aufgaben der beklagten Partei als auch der "Tetap-Wohnshop A.R*** KG, Filiale Innsbruck" (im folgenden: "T***") wahrnehmen. Auf sein Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) Anwendung. Die Streitteile vereinbarten e... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z3 E3GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund nach § 82 lit e GewO 1859 setzt jedoch - ebenso wie der ähnliche Tatbestand des § 27 Z 3 erster Fall AngG (Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens) voraus, daß bereits ein Nebengeschäft tatsächlich ausgeübt wird. Die bloße Gründung eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens ohne Aufnahme des Geschäftsbetriebes reicht für die Tatbestandsverwirklichung ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z3 E3GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Vorbereitende interne Handlungen zur künftigen Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit fallen nicht unter das Konkurrenzverbot. Entscheidungstexte 14 Ob 193/86 Entscheidungstext OGH 18.11.1986 14 Ob 193/86 Veröff: RdW 1987,169 = DRdA 1988,32 (Holzer) 9 ObA 301/88 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.4.1963 im Steinbruchunternehmen des 1983 verstorbenen Dr. Gero D***, das während des Rechtsstreits auf die nunmehr Beklagten als eingeantwortete Erben überging, als Radladerfahrer im Arbeitsverhältnis beschäftigt (im folgenden wird das Unternehmen als "beklagte Partei" bezeichnet). Auf das Dienstverhältnis des Klägers fand der Kollektivvertrag für Steinarbeiter (KV) Anwendung. Der Kläger wurde am 26.3.1984 mit der
Begründung: fristlos entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Versicherungsanstalt seit 6.7.1967 als Büroangestellte beschäftigt. Auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des auf ihr Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmungen Innendienst (im folgenden: KV) erreichte sie die Stellung einer definitiven Angestellten iS des § 4 Abs 1 lit c KV (siehe unten). Ab. 4.10.1980 war sie aus Anlaß der Mutterschaft in Karenzurlaub. Am 6.8.1981 löst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3.4.1978 bei der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, als Verkäuferin beschäftigt. Sie wurde am 2.7.1985 entlassen. Die Klägerin begehrt an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung die Zahlung von S 178.381,40 brutto sA. Sie behauptet, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen worden zu sein. Außerdem sei die Entlassung verspätet ausgesprochen worden. Die beklagten Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 13.4.1953 Bediensteter der Ö*** B***. Er wurde mit Wirkung vom 1.3.1971 auf den Dienstposten eines Vorstandes eines Bahnhofes V - Gesamtkassa mit Fahrdienstleiterdienst (Gehaltsgruppe VI b) beim Bahnhof Nendeln (Fürstentum Liechtenstein) versetzt. Seither benützt er die im Bahnhof Nendeln liegende Dienstwohnung Nr. 479. Am 26.2.1980 verschuldete der Kläger als verantwortlicher Fahrdienstleiter des Bahnhofes Nendeln dadurch einen Unfall, daß e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab April 1983 zunächst probeweise und ab 1. August 1983 definitiv als Angestellter beschäftigt und sollte - wie im schriftlichen Angestelltendienstvertrag vom 21. September 1983 vereinbart - als Nachfolger des in den Ruhestand tretenden bisherigen Geschäftsführers der beklagten Partei dessen Aufgaben übernehmen. Am 1. Juni 1984 kündigte der Kläger das Dienstverhältnis zur beklagten Partei zum 31. Juli 1984 auf. Mit Schre... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1
Rechtssatz: Die für alle Arten von Disziplinarstrafen und nicht bloß für Entlassungen geltenden Verjährungsbestimmungen vermögen den allgemeinen privatrechtlichen Grundsatz des Entlassungsrechts, daß eine Entlassung unverzüglich, nachdem der Entlassungsgrund dem Arbeitgeber bekannt geworden ist, ausgesprochen werden muß, nicht zu verdrängen. Entscheidungstexte 14 Ob 160/86... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C1
Rechtssatz: Das Entlassungsrecht des Arbeitgebers kann unter bestimmten Umständen auch unabhängig vom Willen des Arbeitgebers und von dessen Kenntnis vom Entlassungsgrund untergehen. Eine solche Verwirkung tritt ein, wenn der Arbeitgeber, weil er vom Entlassungsgrund keine Kenntnis hat, eine gewisse Zeit hindurch eine Entlassung nicht ausgesprochen hat, der Entlassungsgrund aber inzwischen soviel an Bedeutung verloren hat, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, von der Beklagten, seiner Ehefrau, am 10.November 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von 90.679,17 S brutto sA an Kündigungsentschädigung einschließlich anteiliger Sonderzahlungen. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt, weil der Kläger im Gasthausbetrieb der Beklagten, in welchem er als Kellner beschäftigt gewesen sei, eigenmächt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, mit der allein noch verfahrensgegenständlichen Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, die Zahlung eines Betrages von S 36.182,53 sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und anteiligen Sonderzahlungen. Über die weiters geltend gemachten Entgeltansprüche wurde bereits rechtskräftig entschieden. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens; die Entlassung sei gerechtfertigt, we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Erkenntnis der Disziplinarkammer am Sitze der Bundesbahndirektion Linz vom 27.11.1984 entlassen. Er wurde mit diesem Erkenntnis schuldig gesprochen, zwischen seinem angeblichen Arbeitsunfall vom 8.3.1984 und den Verletzungssymptomen vom 15.3.1984 durch unwahre Angaben einen ursächlichen Zusammenhang herzustellen versucht zu haben und weiters am 15.3.1984 dem dienstlichen Auftrag, sich vor dem Aufsuchen des Krankenhauses beim Bahnbetriebsar... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C6
Rechtssatz: Unter einem fortgesetzten Entlassungsgrund (hier: Kündigungsgrund) ist die wiederholte Begehung von im wesentlichen gleichartigen, auf der selben Neigung oder denselben Eigenschaften des Dienstnehmers beruhenden Handlungen oder Unterlassungen zu verstehen, welche alle einselben und demselben Entlassungstatbestand (Kündigungstatbestand) zu unterstellen sind und wegen ihres inneren Zusammenhanges durch Zeit, Ort, Urs... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A6AngG §27 B
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann die von einer hiezu nicht befugten Person ausgesprochene Entlassung auch dadurch nachträglich genehmigen (§1016 ABGB) daß er sich in einen Prozeß über eine solche Entlassung einläßt und sich zu ihr bekennt. Entscheidungstexte 14 Ob 150/86 Entscheidungstext OGH 30.09.1986 14 Ob 150/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 2.2.1957 als Arbeiter und seit 1967 als technischer Angestellter im Außendienst beschäftigt. Er wurde am 17.12.1984 entlassen, weil ihm wegen Lenkens des Dienstkraftfahrzeuges der beklagten Partei in alkoholisiertem Zustand am 4.12.1984 der Führerschein abgenommen worden war. Dieser Abnahme waren bereits mehrere Entziehungen der Lenkerberechtigung auf Zeit vorausgegangen. Der Kläger behauptet, daß die beklagte Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die als Raumpflegerin im Betrieb der beklagten Partei beschäftigte Klägerin wurde am 8.11.1982 entlassen. Sie focht diese Entlassung beim Einigungsamt Salzburg gemäß den §§ 106 f ArbVG an. In der am 9.12.1982 vor diesem Einigungsamt stattgefundenen mündlichen Verhandlung schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Parteien folgenden Vergleich: "1. Das Dienstverhältnis zwischen den Parteien wird einvernehmlich mit 31.12.1982 aufgelöst. 2. Die Antragstellerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4. Jänner 1965 bei der beklagten Partei beschäftigt und zuletzt als Oberschätzmeister in der Zweiganstalt Innsbruck tätig. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1983 kündigte die beklagte Partei das Dienstverhältnis des Klägers gemäß § 19 Abs 2 lit a und b der Dienstordnung für Vertragsbedienstete des Dorotheums (im folgenden auch: Dienstordnung = DO) zum 29. Februar 1984 auf. Die Kündigung wurde wie folgt begründet: "Durch die wiederholte pflichtwid... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cBAG §15 Abs3 litaGewO §82 litd
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit einer auf einen Diebstahl gestützten Entlassung auf den Wert des Deliktsobjekts nicht an. Nach Lage der Umstände des Einzelfalles kann aber bei einer nahezu wertlosen Sache das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Lehrlings) fehlen und die Entlassung daher ungerechtfertig... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4fGewO 1859 §22 litf
Rechtssatz: Befindet sich der Arbeitnehmer wegen des drohenden Verlustes seines Arbeitsplatzes in einem begreiflichen Erregungszustand und läßt er sich in diesem zu einer Widersetzlichkeit gegen den Arbeitgeber hinreißen, kann dies entschuldbar sein. (Hier: beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, das Büro vor Abgabe einer Erklärung über das Weiterbestehen seines Dienstverhältnisses zu verlassen.) ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §26AngG §27 AAngG §27 C
Rechtssatz: Wenn es auch grundsätzlich im Belieben des Arbeitgebers (bzw des Arbeitnehmers) steht, den Zeitpunkt zu dem er die Auflösung des Vertrages erklären will, frei zu bestimmen, so kann sich in besonderen Fällen aus dem das gesamte Vertragsrecht beherrschenden Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme doch die Verpflichtung ergeben, sich zu einer dem anderen Vertragspartner bereits angekündigten, ab... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt nicht schon in der Weigerung eine Dienstanweisung zu unterfertigen, wenn der Arbeitnehmer - so wie andere Arbeitnehmer auch - vorerst eine Prüfung der Dienstanweisung durch den Betriebsrat abwarten wollte und andererseits der Arbeitnehmer die bloße Kenntnisnahme auf eine ihm ausreichend scheinende, das allfällige Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 26.3.1980 bis zu seiner Entlassung am 29.8.1983 bei der beklagten Partei als Blitzschutzmonteur beschäftigt. Geschäftsführender Gesellschafter der beklagten Partei war bis 1.11.1982 Reinhard W***. An diesem Tag übernahmen die Ehegatten Reinhard und Monika R*** das Unternehmen. Reinhard R*** war bis Jänner 1985 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, und begehrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, aus dem Rechtsgrund einer am 9.11.1984 ausgesprochenen ungerechtfertigten Entlassung die Zahlung des der Höhe nach außer Streit stehenden Betrages von insgesamt S 99.837,19 netto sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Der Kläger sei in seiner Eigenschaft a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Jänner 1975 im Betrieb der beklagten Partei als Angestellter im Außendienst (Direktionsassistent im Bereich Marketing/Region West) mit dem Dienstort in Dornbirn beschäftigt. Er war hauptsächlich mit der Vermietung und dem Verkauf von Kopiergeräten der beklagten Partei sowie mit der Kundenbetreuung befaßt. Am 16. Oktober 1981 wurde er fristlos entlassen. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung ohne rechtfertigenden Grund ausgesprochen wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger behaupten, vom Beklagten, ihrem Lehrberechtigten, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der gegen sie erhobene Vorwurf des Diebstahls einer Spraydose (Erstkläger) und einer Zündkerze (Zweitkläger) sei nicht berechtigt. Sie begehren die Feststellung des aufrechten Bestehens ihres Lehrverhältnisses bis zum Zeitpunkt des Eingehens eines neuen Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses und die Zahlung der Lehrlingsentschädigung bis zu diesem näher bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines Betrages von S 23.708,79 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung mit der Behauptung, am 15. März 1985 ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Er habe von einer von der beklagten Partei infolge Erkrankung eines Arbeitskollegen vorgenommenen Änderung der Diensteinteilung für den 14. März 1985 keine Kenntnis erlangt un... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: "Aufreiben" mit und auf den Boden werfen einer Tasche gegenüber Vorgesetzten als Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 14 Ob 90/86 Entscheidungstext OGH 03.06.1986 14 Ob 90/86 Veröff: RdW 1986,349 9 ObA 5/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 5/90 Vgl auch;... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2
Rechtssatz: Nur erhebliche und andauernde Qualitätsunterschreitungen erfüllen den Tatbestand des § 27 Z 2 AngG. Eine einmalige Fehlleistung wird nur ausnahmsweise als Entlassungsgrund in Betracht kommen, wenn sie derart schwerwiegend ist und einen derartigen Mangel an Kenntnissen und Fähigkeiten offenbart, daß daraus der zwingende Schluß auf die völlige Unbrauchbarkeit des Dienstnehmers gezogen werden muß. ... mehr lesen...