Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 49 % Gesellschafter der beklagten Partei, wogegen die Tiroler Ärztekammer 51 % der Geschäftsanteile hält. Der Kläger begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - 1. den Generalversammlungsbeschluß der beklagten Partei vom 26.5.1981 auf Abberufung des Klägers als Geschäftsführer für nichtig zu erklären und 2. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den mit dem Kläger abgeschlossenen Geschäftsführervert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 502 Abs. 1 Z 3 ZPO erstatteten Ausführungen zeigen keine Aktenwidrigkeit auf; sie sind vielmehr selbst aktenwidrig. Das Berufungsgericht hat die - im Revisionsverfahren unangreifbare - Feststellung des Erstgerichtes übernommen, daß nicht festgestellt werden kann, ob der Kläger die beiden genannten Rechnungen kassiert und absichtlich nicht abgeliefert hat (S 7, siehe auch S 11). Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.8.1984 bei der Beklagten zuletzt als Betriebsleiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 11.3.1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit einem weiteren Schreiben vom 19.3.1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31.5.1987 und forderte den Kläger auf, das Betriebsgelände und die Betriebsräumlichkeiten ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24.3.1987 wurde der Kläger telegraphisch entlassen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs.1 Z 2 ZPO behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionswerberin versucht vielmehr mit diesen Ausführungen, die im Revisionsverfahren unangreifbare Beweiswürdigung der Vorinstanzen zu bekämpfen. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht ebenso verwehrt wie auf in der Revision enthaltenes neues Tatsachenvorbringen. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile vereinbarten mündlich, daß der Kläger vom 12.Mai bis 11.Juni 1988 in der Diskothek des Beklagten ab 21.00 Uhr als Discjockey arbeiten und hiefür mit täglich netto S 1.000 zuzüglich freier Kost und Logis entlohnt werden sollte. Eine Probezeit wurde nicht vereinbart. Der Kläger begann seine Tätigkeit am 12.Mai 1988. Bereits am 13. Mai 1988 trat er seinen Dienst alkoholisiert an. Der Beklagte ermahnte ihn mit den Worten, das tue man nicht, die Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Entlassung der Klägerin im Sinne des § 27 Z 1 AngG berechtigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6aGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Endet das gegen den Arbeitnehmer eingeleitete Strafverfahren wegen der Tätlichkeit mit einem Freispruch wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat, ist dies für die Verwirklichung des Entlassungstatbestandes ohne Belang. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 56/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 9 ObA 56/90 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1160AngG §22AngG §27 Z4 E4GewO 1859 §82 Fall1GewO 1859 §83 Fall1
Rechtssatz: Kann der Arbeitnehmer trotz seines Bemühens die Zustimmung des Arbeitgebers zur Freizeitgewährung gemäß § 22 AngG zwecks Wahrnehmung eines vereinbarten Vorstellungstermins nicht erlangen - sei es, weil sie der Arbeitgeber verweigert oder weil er nicht erreichbar ist - muß dem Arbeitnehmer die eigenmächtige Inanspruchnahme der für die Vorstellung unbedingt e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.August 1970 bei der Beklagten als Leiter der Sparte "Ernste Musik" des Landesstudios Steiermark angestellt. Daneben war er auch künstlerischer Leiter des "pro arte"-Chors und des "pro arte"-Orchesters. Nachdem die Streitteile die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses des Klägers mit 31. Dezember 1988 vereinbart hatten, wurde er von der Beklagten mit Schreiben vom 21.Dezember 1988 mit der
Begründung: vorzeitig entlassen, daß es bei der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die zu diesem Revisionsgrund erstatteten Ausführungen erschöpfen sich in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwide... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers im Sinne des § 72 Abs 2 lit b K-LVBG zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit, mit denen der Revisionswerber im Ergebnis lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die den Tatbestand des § 27 Z 1 letzter Fall AngG erfüllende Entlassung des Klägers rechtzeitig erfolgte, zutreffend gelös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu entgegnen: Da es der Klägerin infolge der täglichen Flugverbindung in die Türkei möglich gewesen wäre, noch am 27. oder 28. Oktober 1988 zurückzukehren, war ihr Entschluß, nach Verständigung von der schweren Erkrankung ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Eine Entlassungserklärung - mag sie durch Worte oder durch konkludente Handlungen erfolgen - liegt nur dann vor, wenn daraus der Empfänger der Erklärung zweifelsfrei erkennen kann, daß der Arbeitgeber das Arbeitsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Wohl kamen theoretisch für die Betreuung des Enkelkindes der Klägerin während des Spitalsaufenthaltes der Tochter auch andere Personen in Betracht, doch wurde festgestellt, daß für diese keine Möglichkeit bestand, eine Dienstfreistellung zu erlangen. Ob der Lebensgefährte der... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist das Arbeitsverhältnis nicht vom familienrechtlichen Naheverhältnis zwischen den Ehegatten und dem daraus resultierenden besonderen Vertrauen geprägt und unterscheidet es sich in seiner Gestaltung nicht vom Arbeitsverhältnis mit einer familienfremden Arbeitnehmerin, begründet Ehebruch allein nicht Vertrauensunwürdigkeit, sondern berechtigt nur dann zur Entlassung, wenn dadurch auch betriebliche Interessen ernstlich gefährdet werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aArbeitsO der Austria Tabakwerke AG §12ArbeitsO der Austria Tabakwerke AG §29
Rechtssatz: Der subjektive Verdacht der Untreue genügt für die Entlassung nicht. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 313/89 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 313/89 Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 15.Mai 1971 miteinander verheiratet. Die Klägerin war beim Beklagten - er ist Facharzt für interne Medizin - in dessen Ordinantion vom Jänner 1977 bis 14.Februar 1989 als Ordinationshilfe beschäftigt. Sie arbeitete von Mittwoch bis Freitag von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Ordination und überdies am Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Labor. Die Klägerin unterhielt seit einiger Zeit ein intimes Verhältnis mit Helmut S***; sie kauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem lediglich nicht rechtserhebliche Feststellungsmängel geltend gemacht werden, liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die allein entscheidende Frage, ob der Kläger im Sinne der §§ 29 und 30 der Arbeitsordnung für die Angestellten der A*** T*** AG (kurz Arbeitsordnung) wirksam gekündigt wurde, zutreffend gelöst. Es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 13.November 1973 bei der Beklagten als Hofarbeiter beschäftigt. Am 18.November 1988 wurde er "wegen wiederholter eigenmächtiger Urlaubsverlängerung" entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei nicht gerechtfertigt und überdies verspätet erfolgt, begehrt der Kläger letztlich den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 110.000 brutto sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Abfertigung. Die Beklagte beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Feststellungen des Berufungsgerichtes sind - wie sich aus seiner Beweiswürdigung eindeutig ergibt - in der Richtung zu verstehen, daß am 3. September 1987 eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten W*** stattgefunden hat, daß aber auf Grund der divergierenden und das Berufungsgericht nicht überzeugenden Aussagen nicht festgestellt werden konnte, ob es bei der Auseinandersetzung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Das Berufungsgericht hat die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen ausdrücklich übernommen, sie aber einer anderen rechtlichen Würdigung unterzogen. Insoweit ist das Berufungsgericht daher nicht von den Feststellungen abgegangen. Im übrigen hat das Berufungsgericht die Fra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die von der Revision in den Vordergrund gestellte Bedeutung der Besprechung vom 26. Mai 1988, bei der wesentliche organisatorische Probleme erörtert werden sollten, wurde durch das Verhalten des Beklagten sehr relativiert, der den Kläger und die mit diesem zum vereinbarten Te... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Während das Wettbewerbsverbot im Sinne des § 7 Abs 1 zweiter Tatbestand AngG den Arbeitgeber vor unerwünschter Konkurrenz durch den Arbeitnehmer im eigenen Geschäftszweig schützen soll, zielt das Verbot des Betriebes eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens vor allem darauf ab, dem Arbeitgeber die volle Arbeitskraft seines Angestellten und die uneingeschränkte Vertretung der Interessen des Bet... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1 Fall1AngG §27 Z3 Fall1 E3
Rechtssatz: Die Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen allein ist nicht als Betrieb eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens anzusehen (hier Mehrheitsbeteiligung an einer GmbH ohne Teilnahme an der Geschäftsführung). Entscheidungstexte 9 ObA 339/89 Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObA 339/89 Veröff: Arb 10833 = SZ 62/215 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge des Klägers, der Beklagte habe den Alkoholkonsum durch viele Jahre toleriert, seine Weigerung, einem Auftrag nachzukommen, sei nicht als beharrlich anzusehen und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. September 1986 bei der Beklagten als Handelsreisender mit dem Reisegebiet Bezirk Liezen, Murau, Judenburg, Knittelfeld und westlicher Teil Leoben beschäftigt. Er hatte Bestellungen zu vermitteln, aber kein Abschlußrecht. Er war auch nicht berechtigt, den Kunden andere als in seiner Preisliste angegebene Preise einzuräumen. Er bezog ein monatliches Fixum von zuletzt 4.675 S brutto und Erfolgsprovisonen. In seinem Dienstvertrag war die Abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.September 1984 bei der beklagten Partei als Büroangestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 29.September 1988 wurde vom Geschäftsführer der beklagten Partei die Entlassung der Klägerin ausgesprochen. Die Klägerin ist mit einem Geschäftsanteil von 99 % Gesellschafterin der am 9.Oktober 1987 protokollierten Firma T*** Export-Import, Handels- und Produktionsgesellschaft mbH (im folgenden: Firma T***), deren Geschäftsführer ihr Bruder Heinz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers im Sinne des § 27 Z 4 AngG berechtigt war, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge der Beklagten entgegenzuhalten, daß sie nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit sie unterstellt, daß der Kläger eigenmächtig und sorglos ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffAngG §27 A6AngG §27 B
Rechtssatz: Wenn der Arbeitnehmer von jemand anderem als dem Arbeitgeber entlassen wurde, so ist die Frage der Berechtigung dieser Person zum Ausspruch der Entlassung nur zu prüfen, wenn der Arbeitgeber behauptet, daß diese Berechtigung gefehlt habe. Entscheidungstexte 9 ObA 304/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 304/89 Veröff: e... mehr lesen...