Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 IVAngG §20 I1
Rechtssatz: Zur Kündigung genügt jede Äußerung, aus der für den Vertragspartner deutlich, bestimmt und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise die Absicht des Erklärenden zu erkennen ist, das Dienstverhältnis mit Ablauf einer bestimmten Frist zu beenden (Mayer - Maly, Österreichisches Arbeitsrecht 115; Martinek - Schwarz AngG 2. Auflage 296, 298; Arb 6264 = EvBl 1955/242). En... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §871 C1ABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 I1
Rechtssatz: Wer als Dienstnehmer eine mißverständliche Auflösungserklärung abgegeben hat, muß, will er einer - durch die Undeutlichkeit seiner Erklärung von ihm selbst verursachten - Auslegung vorbeugen, schon auf Grund seiner dienstlichen Treuepflicht dem Dienstgeber in seiner Auffassung sofort widersprechen und die wahren Absichten über die Beendigung des Dienstverhältnisses kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 I1
Rechtssatz: "Werde mit Vollendung des fünfundvierzigsten Lebensjahres ausscheiden" (wenn dazu die Erklärende schon im sechsundvierzigsten Lebensjahr steht) ist keine Auflösungserklärung, weil unklar, ob nur die baldige Lösung eines Dienstverhältnisses angekündigt werden oder ob die Auflösung zum genannten Termin, der kein gesetzlicher Kündigungstermin war, tatsächlich bestimmt und unwiderruflich ausgespr... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IVABGB §1392 DABGB §1392 HABGB §1393 BaBGB §138
Rechtssatz: 1) Die vom Arbeitgeber erklärte ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nicht deshalb sittenwidrig, weil der Arbeitnehmer anläßlich des Abschlusses des Arbeitsvertrages dem Arbeitgeber wegen einer früheren Schuld seine künftigen Gehaltsansprüche, auch solche gegen spätere Arbeitgeber abgetreten hat und die Vorausabtretung nach der Beendigung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IBGB §620
Rechtssatz: Der Wunsch des Arbeitnehmers kann die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen. Doch setzt dies voraus, daß der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluß in seiner Entscheidungsfreiheit nicht beeinträchtigt ist. Allein aus der Annahme des Arbeitgeberangebotes auf Abschluß eines Zeitvertrages kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IBGB §620
Rechtssatz: Ob die Befristung eines Arbeitsvertrages nach den in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich regelmäßig nach folgenden Maßstäben: a) Den Ausgangspunkt haben die generellen Merkmale für die Zulässigkeit einer Befristung zu bilden, und zwar in der Weise, daß die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie nach ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §1158 IVABGB §1164AngG §10
Rechtssatz: Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung. Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IVAngG §20 Abs1 I4BGB §138StGG Art13
Rechtssatz: Nicht sittenwidrig ist eine Kündigung, die darauf gestützt wird, daß der Arbeitnehmer im Landtagswahlkampf sich mit dem Inhalt eines von ihm verteilten Parteiblattes identifiziert hat, in dem der Berufsstand seines Arbeitgebers im allgemeinen und der Arbeitgeber selbst diskriminiert und in der Meinung der Öffentlichkeit herabgesetzt wird. Veröff: AuR 1973,219 (mit a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159BRG §25
Rechtssatz: Eine nur für den Fall ausgesprochene zweite Kündigung, daß die erste Kündigung für unwirksam erklärt werde, kann dieser nicht ihre Wirksamkeit nehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 5/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 4 Ob 5/72 Veröff: Arb 8977 = SozM IIB,1007 = ZAS 1973,179 9 ObA 36/98... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 I4AngG §20 III
Rechtssatz: Bedingte Kündigungen sind zulässig. Mit Einverständnis des Gekündigten kann sowohl eine schriftlich erfolgte Kündigung durch mündliche Absprache abgeändert oder rückgängig gemacht als auch eine zunächst unbedingt ausgesprochene Kündigung nachträglich in eine bedingte umgewandelt werden. VwGH vom 10.11.1964, Zl 1068/64; Veröff: Arb 8007 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde von der Beklagten am 27. 10. 1970 für die Dauer der Abwesenheit der erkrankten Bediensteten Helmtraude K als Sprechstundenhilfe im Zahnambulatorium G angestellt. Sie hatte einen Monatsbezug von S 2597.-, der sich ab Februar 1970 auf S 2820.- brutto erhöht hätte. Das Dienstverhältnis unterlag den Bestimmungen des Angestelltengesetzes. Helmtraude K war vom 22. 10. 1969 bis 8. 2. 1970 im Krankenstand. Mit Ende des Jahres 1969 wurde ihr Dienstverhältnis zur beklagten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I3c
Rechtssatz: Dienstverhältnis "für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Arbeitskollegin" ist Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit. Wenn die andere Dienstnehmerin dann während des Krankenstandes ausscheidet, endet damit auch das Ersatzdienstverhältnis. Entscheidungstexte 4 Ob 6/71 Entscheidungstext OGH 23.02.1971 4 Ob 6/71 Veröff: SZ 44/17 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §1158 IVersVG §39
Rechtssatz: Ein mit eingeschriebenem Brief übersendetes Kündigungsschreiben gilt nicht schon mit der nach dem vergeblichen Zustellversuch erfolgten Hinterlegung beim Postamt, sondern erst in dem Zeitpunkt als dem Adressaten zugegangen, in welchem die Sendung diesem oder einer zum Empfang legitimierten Person - ohne sorgloses Hinauszögern der Abholung des hinterlegten Poststückes - tatsächlich zugekommen is... mehr lesen...
Die Klägerin trat am 3. 2. 1970 als Hilfsarbeiterin in das Unternehmen der beklagten Partei ein. Am 6. 3. 1970 erschien sie nicht zur Arbeit, weil sie um 11 Uhr beim Bezirkspolizeikommissariat M zur Einvernahme geladen war. Vom 9. 3. bis 20. 3. 1970 befand sie sich im Krankenstand, wovon sie die beklagte Partei am 9. 3. 1970 verständigte. Mit Einschreibebrief vom 9. 3. 1970 wurde die Klägerin von der beklagten Partei gekundigt. Das Kündigungsschreiben sollte der Klägerin Dienstag, den... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §863 GIVABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 VII
Rechtssatz: Mit dem Ausspruch einer Kündigung verzichtet der Dienstgeber schlüssig und unwiderruflich, aus dem Sachverhalt einen Entlassungsgrund abzuleiten. Ob die Kündigung von seiten des Dienstgebers als Akt des Wohlwollens gedacht war, kann dahingestellt bleiben, weil das Motiv, ob nämlich Rechtsunkenntnis oder tatsächlich Wohlwollen hiefür ausschlaggebend war, rechtlich o... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 DABGB §1158 IVABGB §1159AngG §20 VI
Rechtssatz: Die dem anderen Teil erklärte und diesem zugekommene Kündigung kann einseitig nicht mehr widerrufen werden. Ebensowenig kann der Dienstgeber, der irrtümlich mit einer zu kurzen Frist gekündigt hat, nach der Erkenntnis seines Irrtums erklären, die Kündigung gelte für den nächsten zulässigen Termin, und bis dahin dauere auch das Dienstverhältnis fort. Entscheidung... mehr lesen...
Am 15. April 1966 ist die Klägerin als Angestellte in die Dienste der Beklagten getreten. Etwa Mitte November 1968 hat die Beklagte das Dienstverhältnis der Klägerin zum 31. Dezember 1968 gekundigt. Mit der am 2. Jänner 1969 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von 8910 S samt 4% Zinsen ab Klagstag aus dem Titel der Kündigungsentschädigung mit der Begründung: , daß die Beklagte das im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung schon über zwei Jah... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 4 Abs 4 VBG stellt einen gesetzlichen Ausschluß von sonst an sich zulässigen Kettenverträgen dar. Entscheidungstexte 4 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 22.04.1969 4 Ob 19/69 Veröff: SozM ID,736 = EvBl 1969/377 S 576 = ZAS 1970/19 S 13 (mit Anmerkung von Erd) = Arb 8611 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IZPO §503 Z4 E4c
Rechtssatz: Ob unzulässige Kettenverträge vorliegen, ist Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 7/68 Entscheidungstext OGH 27.02.1968 4 Ob 7/68 Veröff: SozM ID,685 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0026000 Dokumentnummer JJR_1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1447
Rechtssatz: Unter außergewöhnlichen Verhältnissen kann ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne daß eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn der ganze Vertrag gegenstandslos geworden ist, weil der Zweck des Arbeitsverhältnisses durch äußere Ereignisse endgültig oder doch für unabsehbare Zeit, für Arbeitgeber und Arbeitneh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IHBO 1957 §12 Abs1
Rechtssatz: Auch - und gerade - bei Hausbesorgerdienstverhältnissen sind ohne zureichenden Grund aneinanderschließende Dienstverhältnisse auf bestimmte Zeit als einheitliches Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit anzusehen ("Kettenverträge"). Nur dann, wenn der Dienstgeber einen zureichenden Grund für diese ungewöhnliche Gestaltung des Dienstverhältnisses behauptet und beweist, kann sich ergeben, daß ein Vers... mehr lesen...
Die Kläger verlangen die Räumung der aus Zimmer und Küche bestehenden Hausbesorgerwohnung Nr. 3 im Hause Wien, XVIII., G.- Gasse Nr. 86 - 88, weil das befristete Hausbesorgerdienstverhältnis am 1. Juli 1962 abgelaufen und nicht verlängert worden sei. Die Beklagte beantragt Abweisung des Räumungsbegehrens, weil es sich um einen unzulässigen Kettendienstvertrag gehandelt habe; die Kläger hätten schon vorher drei befristete Dienstverhältnisse mit der seit 1. März 1959 als Hausbesorgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I3aKollV zwischen dem Wr Theaterdirektorenverband und dem ÖGB. Gewerkschaft Kunst. Medien, freie Berufe. Sektion Bühnenangehörige §16SchSpG §29. SchSpG §32
Rechtssatz: Die mit einem Kapellmeister jeweils für die Saison 01.09. bis 30.06. abgeschlossenen Verträge sind keine Kettenverträge. Entscheidungstexte 4 Ob 102/62 Entscheidungstext OGH 24.07.1962 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §1158 IVABGB §1162 II
Rechtssatz: Entlassungserklärungen und Austrittserklärungen kommen sehr häufig im Gefolge unerquicklicher Vorgänge und damit in einem gewissen Spannungszustand und Erregungszustand vor. Es würde jede Sicherheit im geschäftlichen Verkehr verlorengehen, wollte man ganz allgemein in der Erregung abgegebene Erklärungen nicht ernst nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIAAngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Eine schriftlich erklärte Auflösung des auf Probe eingegangenen Dienstverhältnisses wird erst mit der Zustellung an den Dienstnehmer wirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 8/62 Entscheidungstext OGH 20.02.1962 4 Ob 8/62 Veröff: Arb 7533 Schlagworte SW: Arbeitnehmer, Ende, Beendigung, En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IV
Rechtssatz: Eine Kündigung bringt als einseitige Willenserklärung einen Vertrag nur dann nicht zur Auflösung, wenn dies entweder im Gesetz oder durch die Vertragspartner ausdrücklich festgelegt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 151/59 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 4 Ob 151/59 Veröff: Arb 7171 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1445
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis wird durch den Tod des Dienstgebers grundsätzlich nicht gelöst. Wird der Dienstnehmer aber von seinem Dienstgeber zumindest zur Hälfte des Nachlasses als Erbe eingesetzt und tritt der Dienstnehmer die Erbschaft an, dann hört das Dienstverhältnis durch Vereinigung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zu bestehen auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IV
Rechtssatz: Kündigung und Entlassung äußern als empfangsbedürftige Willenserklärung ihre Wirkung erst in dem Zeitpunkt, in dem die Erklärung dem Dienstnehmer zukommt. Eine Entlassung kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 96/59 Entscheidungstext OGH 27.10.1959 4 Ob 96/59 Veröff: Arb 7132 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1295
Rechtssatz: Eine wirksam ordentliche Kündigung ist in aller Regel keine zu Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung. - Eine wirksame ordentliche Kündigung kann eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung sein, wenn sie gegen eine - vertraglich oder gesetzlich begründete - schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung verstößt. Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AABGB §1158 IV
Rechtssatz: Eine Kündigungserklärung, die jemandem zugeht, kann diesem nur mit dem Inhalt als zugegangen zugerechnet werden, wie er sie vernünftigerweise verstehen konnte. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0104252 Dokumentnummer JJR_19590611_AUSL000_002AZR00334_5700000_001 mehr lesen...