Norm
ABGB §871 ARechtssatz
Wer als Dienstnehmer eine mißverständliche Auflösungserklärung abgegeben hat, muß, will er einer - durch die Undeutlichkeit seiner Erklärung von ihm selbst verursachten - Auslegung vorbeugen, schon auf Grund seiner dienstlichen Treuepflicht dem Dienstgeber in seiner Auffassung sofort widersprechen und die wahren Absichten über die Beendigung des Dienstverhältnisses klarstellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Pflicht, Austritt, Ende, Irrtum, Erheblichkeit, veranlaßt, Veranlassung, Kündigungsfrist, Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0028607Dokumentnummer
JJR_19730925_OGH0002_0040OB00068_7300000_004