Norm: ABGB §862aABGB §1158 IVAngG §20 I2PO §148
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt der Übernahme eines Briefes durch die Anstaltsleitung ist das Poststück noch keineswegs in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Es gilt in diesen Fällen nur dann als zugegangen, wenn es nach Weiterleitung durch die Anstaltsverwaltung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß unter gewöhnlichen Umständen mit seiner Kenntnis gerechnet werden kann. Dies ist ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIAAngG §19 Abs2 II2AngG §19 Abs2 II3KBGG §5a Abs2
Rechtssatz: Wenn das Ende der Probefrist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, kann nur bis zu diesem Zeitpunkt und nicht am folgenden Werktag die Lösung des Probearbeitsverhältnis erklärt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 286/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 286/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1158 VI
Rechtssatz: Für die arbeitsrechtliche Qualifikation eines Dienstverhältnisses als unbefristet kommt es weder auf Pensionsvorschriften noch auf den Stellenplan des Bundesfinanzgesetz an. Entscheidungstexte 9 ObA 67/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 67/94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VIABGB §1151 IDAngG §23 IAArbAbfG §2AuslBG §29
Rechtssatz: Liegt ein "echter" Aussetzungsvertrag vor, dann bewirkt der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung für sich allein keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und liegt auch für die Dauer der Aussetzung eine Dienstzeit vor, weil das Arbeitsverhältnis rechtlich aufrecht fortbesteht. Auch bei einem Ausländer sind die Zeiten der Aussetzung des Arbeitsverhältnisses für die Bere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162bAngG §20 VIII1
Rechtssatz: Ist für den Ausspruch der Kündigung die Einhaltung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins (regelmäßig in Form eines Endtermins) durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag vorgeschrieben, dann sind beide Beschränkungen unabhängig von einander zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch dann, wenn er zulässigerweise eine längere Kündigungsfrist einhält a... mehr lesen...