Norm
ABGB §1151 IDRechtssatz
Ob die Befristung eines Arbeitsvertrages nach den in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich regelmäßig nach folgenden Maßstäben:
a)
Den Ausgangspunkt haben die generellen Merkmale für die Zulässigkeit einer Befristung zu bilden, und zwar in der Weise, daß die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie nach der Auffassung verständlicher und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann.
b)
Die Umstände des Einzelfalles gewinnen Bedeutung, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104267Dokumentnummer
JJR_19730322_AUSL000_002AZR00274_7200000_002