RS OGH 1973/3/22 2AZR274/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1973
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Norm

ABGB §1151 ID
ABGB §1158 I
BGB §620

Rechtssatz

Ob die Befristung eines Arbeitsvertrages nach den in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich regelmäßig nach folgenden Maßstäben:

a)

Den Ausgangspunkt haben die generellen Merkmale für die Zulässigkeit einer Befristung zu bilden, und zwar in der Weise, daß die Üblichkeit im Arbeitsleben nur insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie nach der Auffassung verständlicher und verantwortungsbewußter Vertragspartner auch als berechtigt angesehen werden kann.

b)

Die Umstände des Einzelfalles gewinnen Bedeutung, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104267

Dokumentnummer

JJR_19730322_AUSL000_002AZR00274_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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