Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Dienstverhältnis "für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Arbeitskollegin" ist Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit. Wenn die andere Dienstnehmerin dann während des Krankenstandes ausscheidet, endet damit auch das Ersatzdienstverhältnis.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitnehmer, Endigung, Ende, Auflösung, Beendigung, Angestellte, Befristung, unbefristet, Ersatzkraft, Ersatzarbeitskraft, Vertretung, befristetEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0028440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018