Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Gipser bei der beklagten Partei beschäftigt. Der Erstkläger schied auf Grund des Schreibens vom 6.6.1983 durch eigene Kündigung, die übrigen Kläger durch vorzeitigen Austritt am 3.10.1983 wegen Vorenthaltens ihrer Löhne aus dem Dienstverhältnis aus. Die Kläger machen mit den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen rückständige Lohnforderungen für jeweils mehrere Monate, die Zweit- bis Neuntkläger ferner anteilige Weih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die neun Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung von der Höhe nach außer Streit stehenden Abfertigungen. Zur
Begründung: brachten sie vor, sie seien vom Beklagten am 27.5.1981 gekündigt worden. Der Pächter des Unternehmens des Beklagten, Peter C***, habe am selben Tag erklärt, sie zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, jedoch mit Ausnahme der Abfertigungsansprüche. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Pächter habe sich verpflichte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IAuslBG §7 Abs1AuslBG §7 Abs8
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gestaltung des Arbeitsvertrages von vorneherein den Erfordernissen der Beschäftigungsbewilligung anzupassen. Dies kann vor allem dadurch geschehen, daß er mit dem ausländischen Arbeitnehmer Arbeitsverträge abschließt, die von vorneherein auf die Dauer der Beschäftigungsbewilligung befristet sind. Im Falle der Verlängerung der Geltungsdau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 29.196,36 brutto samt Anhang aus dem Titel der gesetzlichen Abfertigung. Sie sei seit 5. Dezember 1974 mit Dienstverträgen, welche jeweils nach Ablauf eines Jahres verlängert worden seien, bei der beklagten Partei im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Klosterneuburg beschäftigt gewesen. Das Dienstverhältnis sei am 30.Juni 1983 durch ein Schreiben der beklagten Partei, wonach ihre weitere Mitarbeit nicht vonnöten sei, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei in der Zeit vom 1.9.1980 bis 29.2.1984 den Lehrberuf eines Kraftfahrzeugmechanikers erlernt. Im Lehrvertrag wurde zur Erfüllung der gesetzlichen Behaltepflicht (§ 18 Abs 1 BAG) ein befristetes Arbeitsverhältnis in der Dauer von vier Monaten für die Zeit nach Beendigung der Lehrzeit, also vom 1.3. bis 30.6.1984, abgeschlossen. Der Kläger leistete vom 1.4. bis 30.11.1984 den ordentlichen Präsenzdienst beim Österreichischen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.3.1926 geborene Beklagte war bei der klagenden Partei, die ausschließlich Dachflächenfenster erzeugt und vertreibt, vom 1.1.1979 bis 31.8.1983 als Außendienstmitarbeiter angestellt. Der Beklagte verpflichtete sich im schriftlichen Dienstvertrag vom 20.11.1978, innerhalb eines Jahres nach Vertragsauflösung nicht in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten und für den Fall des Zuwiderhandelns 'nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37 AngG' eine K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 Abs1 I2bAngG §20 Abs2AngG §20 Abs4
Rechtssatz: Wie der Vergleich der zwingenden (§ 40 AngG) Bestimmungen der §§ 20 Abs 2 und 4 AngG zeigt, geht die Wertung des Gesetzgebers dahin, dem Angestellten die Lösung des Dienstverhältnisses leichter zu machen als dem Dienstgeber. Dieser Grundsatz muß auch beim Zusammentreffen von Kündigung und Zeitablauf gelten, da sonst der Schutzzweck des § 20 Abs 4 AngG leicht umgangen werd... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag (zusätzlich) vereinbarte (frühere) Kündigungsmöglichkeit darf nicht gegen zwingende Vorschriften über die Kündigung von Arbeitsverhältnissen verstoßen. Entscheidungstexte 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Veröff: JBl 1986,331 = DRdA 1986 H19,323 (Petrovic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem (zunächst mündliche geschlossenen) Dienstvertrag stellte die beklagte Luftfahrtgesellschaft die Klägerin für die Zeit vom 14.2.1983 bis 13.2.1984 als Angestellte ihrer Wiener Niederlassung mit einem monatlichen Gehalt von S 15.018 ein. Erst nach Beginn des Dienstverhältnisses, am 22.3.1983 unterfertigte die Klägerin einen in mangelhaftem Englisch abgefaßten Dienstvertrag, der zur Frage der Beendigung des Dienstverhältnisses zum Teil abweichende Bestimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVAngG §20 I3b
Rechtssatz: Eine Willensübereinstimmung der Vertragspartner über eine Verkürzung der Kündigungsfrist bewirkt im Zweifel noch keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Parteien sind sich in diesem Fall zwar über den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einig; es spricht aber nichts dafür, daß derjenige, der sich mit einer Reduzierung der Zeitspanne zwischen dem Zugehen der Kündigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.3.1980 bei der erstbeklagten OHG - deren Gesellschafter die Beklagten zu 2. bis 5. sind - als Pharmareferentin im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Zwischen den Parteien wurde keine Vereinbarung im Sinne des § 20 Abs3, zweiter Halbsatz, AngG getroffen. Mit der Behauptung, daß dieses Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit 29.2.1984 beendet worden sei, begehrt die Klägerin von den beklagten Parteien die Zahlung einer - der Höhe nach unbestr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde von der beklagten Partei für die Zeit vom 15. Juni 1981 bis 14. Dezember 1982 zur Auswertung der Ergebnisse der Volkszählung 1981 als Vertragsbedienstete aufgenommen. Das Arbeitsverhältnis wurde von der beklagten Partei mit Schreiben vom 19. Mai 1982 gemäß § 34 Abs 2 lit c VBG 'mit Ablauf des 14. Juni 1982 vorzeitig aufgelöst'. Die Klägerin hat dieses Schreiben am 9. Juni 1982 persönlich übernommen. Mit der Behauptung, daß die Entlassung ohne rechtfer... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 9. Oktober 1978 bei der beklagten Partei als Leiter des chemischen Labors angestellt. Am 10. November 1980 sprach die beklagte Partei mündlich die Kündigung zum 31. Dezember 1980 aus und verzichtete gleichzeitig auf seine weitere Dienstleistung. Als der Kläger die Geschäftsleitung darauf aufmerksam machte, daß er schon seit mehr als 2 Jahren im Unternehmen tätig sei und die Kündigungsfrist deshalb nicht 6 Wochen, sondern 2 Monate betrage, bestätigte d... mehr lesen...
Die Klägerin war in der Buchhandlung der erstbeklagten OHG - der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei - seit 1. 7. 1980 angestellt. Sie wurde mit Schreiben der erstbeklagten Partei vom 18. 8. 1982 zum 30. 9. 1982 "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" gekundigt. Das Kündigungsschreiben vom 18. 8. 1982 hat folgenden Wortlaut: "Betrifft: Kündigung. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen, Ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §914 IIIbABGB §1158 IVABGB §1162 II
Rechtssatz: Fordert der DG, der einerseits nach dem Dienstvertrag des DN ( noch ) keine Möglichkeit besaß, das Dienstverhältnis aufzukündigen, diesen auf das Dienstverhältnis selbst aufzukündigen, also eine für ihn äußerst nachteilige Handlung zu setzen, wiewohl ein Anlaß hiezu nach den Feststellungen nicht bestanden hat und schwieg der über dieses Ansinnen schockierte DN zu dieser Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren. Entscheidungstexte 4 Ob 183/82 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 183/82 Veröff: Arb 10215 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §936 IVABGB §1116 AABGB §1158 IV
Rechtssatz: Für Kündigungen gilt die Vorschrift des § 862a ABGB analog; sie müssen dem Vertragspartner zugegangen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 650/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 650/82 8 Ob 617/91 Entscheidungstext OGH 10.10.1991 8 Ob 617/91 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §1158 IVABGB §1162 IV
Rechtssatz: Nur dort, wo die Aufkündigung eines Dauerschuldverhältnisses ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, andere als sie in der Aufkündigung angeführten
Gründe: geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 693/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 693/82 Euro... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 IVAngG §20 VIII1
Rechtssatz: Gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer irrigen Rechtsansicht über den durch die Kündigung ausgelösten Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses aus, liegt hierin keine Vereinbarung über einen vom Gesetz abweichenden Kündigungstermin. Entscheidungstexte 4 Ob 138/81 Entscheidungstext OGH 19.01.1982 4 Ob 138/81 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVAngG §20 I4
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitnehmer seiner unzutreffenden Rechtsansicht der Meinung ist, das Arbeitsverhältnis sei mit einem bestimmten Tag durch die Kündigung beendet, und auf Grund dieser irrigen Annahme nach diesem Tag nicht mehr zum Dienst erscheint, liegt hierin nicht eine auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete schlüssige Willenserklärung des Arbeitnehmers: Das Arbeitsverhältnis bleibt daher ung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §863 GIIIAngG §20
Rechtssatz: Gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer irrigen Rechtsansicht über den durch die Kündigung ausgelösten Endzeitpunkt des Arbeitsverhältnisses aus, liegt hierin keine Vereinbarung über einen vom Gesetz abweichenden Kündigungstermin. Entscheidungstexte 4 Ob 138/81 Entscheidungstext OGH 19.01.1982 4 Ob 138/81 Veröff: DRdA 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 BABGB §863 GIABGB §914 IIIbABGB §1151 XIIABGB §1152 AABGB §1155ABGB §1158 IABGB §1162 IVABGB §1409 FAngG §23 Abs3 IIISchSpG §33
Rechtssatz: Auch Arbeitsverhältnisse werden bei Unternehmensübergang grundsätzlich nur dann fortgesetzt, wenn der Arbeitnehmer der Fortsetzung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 727/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die Klägerinnen sind Töchter des Erstbeklagten; sie sind zu 4/9 und 2/9 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 345 KG V mit dem Haus 1130 Wien F-Gasse 25. Eigentümer des restlichen Drittelanteiles ist auf Grund eines am 7. Juni 1978 mit dem Erstbeklagten abgeschlossen Kaufvertrages die Firma Johann P. Nach Punkt 1 dieses Kaufvertrages kaufte und übernahm die Firma Johann P den Drittelanteil des Erstbeklagten mit allen Rechten und Pflichten, mit denen dieser den Liegenschaftsanteil... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1158 I
Rechtssatz: Macht der DG den DN auf das bevorstehende Ende des befristeten Dienstverhältnisses aufmerksam, wobei er irrtümlich einen späteren Endigungszeitpunkt als vereinbart angibt, bewirkt dies als bloße Wissenserklärung keine Vertragsverlängerung. Entscheidungstexte 4 Ob 164/80 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 164/80 Veröff: DRdA 1983,358... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §1158 IVABGB §1162 IVAngG §20 I2
Rechtssatz: Im österreichischen Recht fehlt sowohl eine allgemeine spezielle Regelung über Kündigungen als einseitige, empfangsbedürftige, auf Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtete Rechtsgeschäftserklärungen als auch eine allgemein gültige Regelung der Umdeutung von Rechtsgeschäften. Entscheidungstexte 6 Ob 524/81 Ent... mehr lesen...
Der Kläger war seit 1968 für die Beklagte tätig und wurde 1970 in das Angestelltenverhältnis übernommen; sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 5500 S. Er grundete und führte in dieser Zeit mehrere Filialen; außerdem richtete er eine zentrale Werkstätte ein, deren Leitung er gleichfalls innehatte. In der Folge mußten alle diese Filialen mit Ausnahme derjenigen in der L-Straße in Graz geschlossen werden. In dieser Filiale war bis vor zwei Jahren neben dem Kläger noch eine volle K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber des Betriebes bedarf es grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Betriebsinhaber. Kommt eine solche Vertragsübernahme nicht zustande, dann bleibt das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber weiterhin aufrecht; der Arbeitnehmer kann eine Tätigkeit beim Erwerber ablehnen und das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 I2b
Rechtssatz: Ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit kann seiner Natur nach mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht gekündigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 111/80 Entscheidungstext OGH 25.11.1980 4 Ob 111/80 4 Ob 105/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 4 Ob 105/85 Auch; Beisatz: Für den Fall der Bee... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §914 IIIdABGB §1158 I
Rechtssatz: Bildet die Anstellung der Hauseigentümerin als Verkäuferin im Geschäft des Mieters nach der Absicht der Parteien eine wesentliche Voraussetzung und damit die Geschäftsgrundlage des Bestandvertrages, so gilt die expressis verbis sich nur auf das Mietverhältnis beziehende Unkündbarkeit des Vertrages auch für den Arbeitsvertrag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger war seit 1. Oktober 1978 als Polier in einem Arbeitsverhältnis zur A-GmbH gestanden; sein Bruttomonatsgehalt hatte zuletzt 15 530 S, 14 x im Jahr, zuzüglich 1553 S brutto als Überstundenpauschale und 30 S Wohnungsbeihilfe betragen. Mit Schreiben vom 28. Feber 1979 - dem Kläger zugegangen am 2. März 1979 - wurde das Arbeitsverhältnis von der Arbeitgeberin "mit 28. Feber 1979" aufgekundigt. Am 13. März 1979 wurde über das Vermögen der A-GmbH zu S 39/79 des Handelsgerichtes ... mehr lesen...