Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. September 1952 bis 27. April 1968 bei der L*** Kohlenbergbau Gesellschaft mbH und seit 22. Juli 1968 bei der A*** Schuhfabriksgesellschaft mbH (kurz A***) als Chauffeur beschäftigt. Ab 16. November 1970 war er Arbeitnehmer der Beklagten, bis er mit 29. Februar 1984 das Arbeitsverhältnis wegen Inanspruchnahme der Alterspension aufkündigte. Mit der Behauptung, es sei ihm auf Grund der Anrechnung der Dienstzeit bei der Firma A*** durch die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, sein Arbeitsverhältnis habe nach Einrechnung von Vordienstzeiten einvernehmlich durch Zeitablauf am 26. Dezember 1983 geendet, begehrt der Kläger S 84.175 brutto sA an Abfertigung und S 12.950 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger habe das auf sechs Monate zur Probe abgeschlossene Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Ihm stehe ein Abfertigungsanspruch im übrigen auch wegen der... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo5ABGB §1151 IDABGB §1158 IAngG §19 Abs1 I3aAngG §20 Abs1VBO Wien 1995 §2 Abs5
Rechtssatz: Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche
Gründe: gerechtfertigt ist. Für die Annahme eines besonderen - in der Person des Arbeitnehmers gelegenen - sozialen Rechtfertigungsgrundes reich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 16. Jänner 1984 bis 31. Oktober 1986 bei der beklagten Partei als Angestellte im Rahmen von drei aufeinander folgenden befristeteten Arbeitsverhältnissen - vom 16. Jänner 1984 bis 30. April 1985, vom 1. Mai 1985 bis 30. April 1986 und vom 1. Mai 1986 bis 31. Oktober 1986 - beschäftigt. Die Klägerin begehrt S 110.171,25 brutto sA (Gehalt für den Zeitraum November 1986 bis 15. Jänner 1987, aliquote Teile der Sonderzahlungen und Abfertigung).... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1405
Rechtssatz: Nimmt der Arbeitgeber bei Abschluß eines auf langfristige Sicherung des Arbeitnehmers abzielenden Pensionsvertrages auf allfällige Rechtsnachfolger Bezug, dann ist dies als Zusicherung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu werten, bei Veräußerung des Unternehmens nicht nur die Übernahme des Arbeitsvertrages, sondern auch jene der Pensionszusage durch den Betriebsnachfolger zu vereinbaren. Stimmte überd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit für die Unternehmen der "G***ruppe" mit dem Erstbeklagten und dessen Vater Vorstandsmitglied der Bernhard A*** AG, die im Jahre 1967 durch Umwandlung aus der Bernhard A*** Gesellschaft mbH entstanden war. Mit 1.Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die G*** & Co OHG (im folgenden kurz OHG genannt) gegründet und auf diese alle Aktiven und Passiven der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIIAngG §20 II
Rechtssatz: Auch wenn der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist verzichtet, ändert sich am Bestand des Arbeitsverhältnisses nichts. Der Arbeitnehmer behält nicht nur seinen Entgeltanspruch, sondern es bleiben ihm auch die übrigen durch die Freistellung berührten Rechte gewahrt. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. August 1984 bei der Beklagten beschäftigt und zuletzt als Betriebsleiter tätig. Mit Schreiben vom 11. März 1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit Schreiben vom 19. März 1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 1987 und forderte den Kläger auf, die Betriebsräumlichkeiten und das Betriebsgelände ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24. März 1987 wurde der Kläger mit Telegramm entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. August 1983 bei der beklagten Partei als Bodenleger beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe anzuwenden, demzufolge das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden kann und bei Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist eine Arbeitsplatzsuchzeit von maximal 4 Stunden zu gewähren ist. Vom 4. August bis 19. August 1986 ko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteiles - was das auf Zahlung gerichtete Begehren anlangt - zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Eine einseitige Auflösungserklärung kann - sobald sie dem anderen Teil zugegangen und damit wirksam geworden ist - nur sofort oder mit Zustimmung des Erklärungsempfängers einseitig zurückgenommen werden (Arb. 10.155 = JBl. 1983, 559 = DRdA 1986... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.4.1986 bei der Beklagten angestellt. Die Streitteile hatten eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe das Dienstverhältnis am 20.5.1986 (mit sofortiger Wirkung) gekündigt, obwohl eine Kündigung nur zum 30.9.1986 hätte erfolgen können. Sie begehrt an Kündigungsentschädigung (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen) und Urlaubsabfindung S 49.177,60 brutto sA. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.Oktober 1977 in der Boutique "Gini" in Wien 20., Wallensteinstraße 4, als Verkäuferin angestellt. Am 1. September 1978 übernahm der Beklagte die Boutique von Hermine H*** und setzte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fort. Sie bezog zuletzt ein Bruttogehalt von S 8.000 monatlich. Im März 1979 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der Arzt den voraussichtlichen Entbindungstermin mit 16.November 1979 festgeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Wertung des Gesamtverhaltens des Klägers als vorzeitigen Austritt zutreffend gelöst (vgl. DRda 1986/22). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in § 52 Abs. 2 ZPO begründet. Anmerkung E12622 Europe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1. April 1950 als Angestellter bei der Bernhard A*** Gesellschaft mbH und ab deren Umwandlung in die Bernhard A*** AG im Jahre 1967 bei dieser beschäftigt. Mit 1. Jänner 1974 wurde von den Aktionären dieser AG die Firma G*** & Co OHG - im folgenden kurz OHG genannt - gegründet und auf diese alle Aktiva und Passiva der AG übertragen. Dieses Unternehmen wurde mit Sacheinlagenvertrag vom 15. Dezember 1980 in die von sämtlichen Gesellschafter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend, so daß es genügt, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41 und 50 ZPO. Anmerkung E12385 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00150.87.1104.000 Dokumentnummer JJT_19871104_OGH0002_009OBA00150_8700000_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IVAngG §23 VII
Rechtssatz: Die Äußerung: "Zahle mir meine Abfertigung dann bist Du mich los" ist keine unbedingte, das Dienstverhältnis jedenfalls auflösende Erklärung, sondern ein Angebot zur Vertragsauflösung. Die Erwiderung des Arbeitgebers "Wenn Du meinst, dann gehst Du halt" ist im Zusammenhang mit der Bestätigung gegenüber einem Gewerkschaftsfunktionär, der Arbeitnehmer brauche nicht mehr zu erscheinen, und be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Rechtsfrage, ob durch die Erklärungen der Streitteile vom 21.Juni 1985 und der abschließenden erläuternden Stellungnahme des Beklagten das zwischen ihnen bestandene Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet wurde, wurde vom Berufungsgericht zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Bezahlung eines Betrages von 51.382,91 S brutto sA. Er sei bei den Beklagten im Rahmen eines mit 30.November 1985 befristeten Arbeitsvertrages ab 2.Juli 1985 als Schlosser beschäftigt gewesen; am 2.September 1985 sei ihm vom Erstbeklagten mitgeteilt worden, daß das Arbeitsverhältnis rückwirkend mit 30. August 1985 aufgelöst sei. Eine einseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aber im Hinblick auf die Befristung nicht möglich. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. Juli 1913 geborene Kläger war vom 1. Dezember 1946 bis 31. Dezember 1978 als Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Leoben in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei der Beklagten beschäftigt. Am 31. Dezember 1978 wurde er in den dauernden Ruhenstand versetzt. Da der Beklagten kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung stand, wurde der Kläger von der Beklagten ab diesem Zeitpunkt mit jeweils auf längstens ein Jahr befristeten aufeinanderfolgend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1158 IVABGB §1159AngG §19 I1
Rechtssatz: Wird ein Endtermin vereinbart, an dem das Arbeitsverhältnis unter der Bedingung enden soll, daß vorher zu diesem Termin ordnungsgemäß gekündigt wurde, liegt ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis vor. Entscheidungstexte 9 ObA 8/87 Entscheidungstext OGH 20.05.1987 9 ObA 8/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Oktober 1978 bis 31. Dezember 1984 bei der beklagten Partei als leitender kaufmännischer Angestellter (Prokurist und Geschäftsführer) beschäftigt. Auf sein Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden: KV) anzuwenden. Die Streitteile trafen in dem vom Kläger entworfenen Anstellungs- (Dienst-)Vertrag (im folgenden nur: Dienstvertrag) über die Beendigung des Dienstverhältnisses folgende Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22.August 1960 im Unternehmen des Josef R*** als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 28.Juni 1973 verkaufte Josef R*** sein Unternehmen an die beklagte Partei, welche mit 1.Juli 1973 den Handel mit festen und flüssigen Brennstoffen aufnahm. Josef R*** meldete den Kläger bei der Gebietskrankenkasse und beim Arbeitsamt ab. Seine sämtlichen Lohnansprüche wurden befriedigt und er erhielt das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 133.160,-- teils als Überstundenentgelt für die Jahre 1981 (S 52.745,--) und 1982 (S 26.115,--) und ferner an Kündigungsentschädigung für vier Wochen (S 5.994,--), Urlaubsentschädigung (S 7.946,--), Sonderzahlungen für das Jahr 1982 (S 8.650,--) und Abfertigung (S 31.710,--). Er begehrt ferner die Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei "nicht durch fristl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei ab April 1983 zunächst probeweise und ab 1. August 1983 definitiv als Angestellter beschäftigt und sollte - wie im schriftlichen Angestelltendienstvertrag vom 21. September 1983 vereinbart - als Nachfolger des in den Ruhestand tretenden bisherigen Geschäftsführers der beklagten Partei dessen Aufgaben übernehmen. Am 1. Juni 1984 kündigte der Kläger das Dienstverhältnis zur beklagten Partei zum 31. Juli 1984 auf. Mit Schre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VAngG §31GAngG §31HGHAngG §15SchSpG §41
Rechtssatz: Die sondergesetzlichen Regelungen der § 31 AngG, § 31 GAngG, § 15 HGHAngG sind nicht analogiefähig; der Rücktritt vom Dienstvertrag ist nur nach den allgemeinen Grundsätzen über den Vertragsrücktritt zulässig, wenn der Dienstnehmer den Dienst nicht antritt oder der Dienstgeber ihn in den Dienst nicht aufnimmt. Dies hat zur Folge, daß der Zurücktretende zur Setzung einer Nachfr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 I
Rechtssatz: Auch eine nachträgliche Zustimmung, es bei der Endigung des Vertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt bewenden zu lassen, widerspricht allenfalls nicht dem Verbotszweck bei sachlich nicht gerechtfertigten Kettendienstverträgen. Entscheidungstexte 14 Ob 86/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 14 Ob 86/86 Veröff: JBl 1986,674 = RdW 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 I
Rechtssatz: Schlägt der Dienstnehmer selbst das Angebot, das auf Grund eines sachlich nicht gerechtfertigten Kettendienstvertrages bestehende Dienstverhältnis fortzusetzen, aus, liegt darin zwar keine Kündigung, wohl aber eine die Heilung des allenfalls bisher teilnichtigen Arbeitsvertrages bewirkende Willenserklärung und nicht eine bloße Wissenserklärung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 VABGB §1162b
Rechtssatz: Für die Rechtsfolgen des Rücktritts sind die Bestimmungen des § 1162 b ABGB sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 14 Ob 81/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 14 Ob 81/86 Veröff: RdW 1987,59 = EvBl 1986/177 S 760 = SZ 59/91 = JBl 1987,196 = ZAS 1987,50 (Beck - Mannagetta - Mayer - Maly) = Arb 10537 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Dienstvertrag vom 1. September 1980 auf ein Jahr als Erzieher im Schülerheim der beklagten Partei angestellt. Am 30. Juni 1981 wurde dieser Vertrag bis 31. August 1983 verlängert und mit Vertrag vom 30. Juni 1983 für die Zeit vom 1. September 1983 bis 30. Juni 1984 ein weiterer Dienstvertrag abgeschlossen. In den Verträgen wurde die Geltung des Angestelltengesetzes vereinbart. Am 3. November 1983 wurde der Kläger zum Mitglied des Betriebsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen mit der beklagten Partei am 15. 3. bzw. 8.3.1982 schriftliche Dienstverträge ab, wonach sie ein Jahr lang als Stahlbauschlosser auf verschiedenen Baustellen im Irak arbeiten sollten. Zu einem Arbeitsantritt kam es nicht. Der Erstkläger erklärte hierauf mit Schreiben vom 7.6.1982 den "Austritt", der Zweitkläger nach vorheriger Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist mit Schreiben vom 2.7.1982 den Rücktritt vom Dienstvertrag. Die Kläger beha... mehr lesen...