Norm
ABGB §1116 ARechtssatz
Eine Kündigungserklärung, die jemandem zugeht, kann diesem nur mit dem Inhalt als zugegangen zugerechnet werden, wie er sie vernünftigerweise verstehen konnte.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0104252Dokumentnummer
JJR_19590611_AUSL000_002AZR00334_5700000_001