Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 1. 1981 als Fotographin, und zwar als Abteilungsleiterin für das "S***-W***-LABOR", bei der beklagten Partei in deren Botschaft in Wien angestellt. Der Dienstvertrag wurde in der amerikanischen Botschaft in Wien abgeschlossen. Die Vorgespräche führte der spätere Vorgesetzte Hans N***, Vorsteher des fotographischen Dienstes. Die Klägerin hatte während ihrer ganzen Tätigkeitszeit ihren Wohnsitz in Wien und arbeitete ausschließlich dort. A... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164
Rechtssatz: Einseitige Kündigungsbeschränkungen für den Arbeitnehmer, zB Verfall von Kautionen, Vereinbarung von Vertragsstrafen im Fall seiner ordentlichen Kündigung, Wegfall von Erfolgungsbeteiligungen etc. werden für unzulässig erachtet. Entscheidungstexte 9 ObA 275/90 Entscheidungstext OGH 07.11.1990 9 ObA 275/90 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154 Abs3ABGB §1158 IABGB §1159ABGB §1164KollV für die Blumenbinder und - händler Österreichs §13 Z5
Rechtssatz: § 13 Z 5 des KollV beschränkt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise: Den nachteiligen Folgen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember für den Arbeitnehmer vorgesehen sind, steht nämlich keinerlei (günstigeres) Äquivalent gegenüber. Die Bestimmung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. August (richtig 4. August) 1986 bis 3. August 1989 bei der beklagten Partei als Lehrling im Lehrberuf Blumenbinder und -händler und anschließend bis 21. 10. 1989 als Floristin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch eine von der Klägerin unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist von 14 Tagen am 7. 10. 1989 zum 21. 10. 1989 ausgesprochene Kündigung. Die Klägerin begehrt einen Betrag von 4.167,66 S an Weihnachtsge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 I
Rechtssatz: Auf bestimmte Zeit eingegangene Dienstverhältnisse enden durch Zeitablauf. Der Ablauf der Vertragsdauer beendet das Dienstverhältnis insoferne automatisch, als es weder einer Kündigung noch sonst eines Hinweises oder sonst einer Erklärung bedarf. Wohl können aber Dienstverträge auf bestimmte Zeit einvernehmlich oder vorzeitig aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Hauptschullehrer ist, wurde am 21.Februar 1984 im Sinne des Art X des Bundesgesetzes vom 16.Juli 1982, BGBlNr 350, vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst (kurz Bundesministerium) ab 20.Februar 1984 bis zum Ende des Studienjahres 1983/84 zum teilbeschäftigten Vertragslehrer I L/l 1 an der Pädagogischen Akademie der Diözese Linz (kurz P***) bestellt. Sein am 7.März 1984 auf der Grundlage des VBG 1948 mit dem Bundesministerium abgeschlosse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 10. 1929 geborene Kläger ist seit 1. 3. 1985 als Handelsvertreter im Angestelltenverhältnis beim Beklagten tätig; dieser beschäftigte etwa 10 Arbeitnehmer. Auf Antrag des Klägers vom 7. 2. 1989, eingelangt am 9. 2. 1989, stellte das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland mit rechtskräftigem Bescheid vom 17. 3. 1989 gemäß § 14 Abs 2 des BEinstG fest, daß dieser ab 9. 2. 1989 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört; de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich auf Grund einer Zeitungsannonce am 13. Jänner 1988 bei der beklagten Partei um eine Stelle in der Personalabteilung der Generalintendanz. Nach einem Kontaktgespräch am 18.Jänner 1988 und einem Einstellungsgespräch am 27.Jänner 1988 kam es am 28.Jänner 1988 zur Erstellung eines schriftlichen Dienstvertrages, der vom Generalintendanten unterschrieben wurde. Nach diesem Dienstvertrag sollte das Dienstverhältnis am 1.Mai 1988 beginnen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die entscheidende Frage, ob dem Kläger die geltend gemachten Ersatzansprüche zustehen, richtig gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von 90.515,18 S brutto sowie 512,60 S netto sA an Kündigungsentschädigung, Urlaubsabfindung, Überstundenentgelt und restlichem laufenden Entgelt. Er sei vom 1.November bis 1.Dezember 1988 als Bauleiter bei der beklagten Partei angestellt gewesen. Am 30. November 1988 um 12,30 Uhr sei am Einsatzort des Klägers in Prag ein Telefax der beklagten Partei vom 29.November 1988 eingelangt, in dem erklärt worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs.1 Z 2 ZPO behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionswerberin versucht vielmehr mit diesen Ausführungen, die im Revisionsverfahren unangreifbare Beweiswürdigung der Vorinstanzen zu bekämpfen. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht ebenso verwehrt wie auf in der Revision enthaltenes neues Tatsachenvorbringen. Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. August 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 27. April 1988 (Beilage A=2/1) kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 27. Mai 1988 auf und forderte die Beklagte gleichzeitig auf (Beilage B=2/2), die ihm für Februar bis März 1988 zustehenden Überstundenzuschläge - es handelte sich um Zuschläge für Nachtstunden (wegen Beginns der Arbeitszeit vor 6 Uhr früh) - bis spätestens 6. Mai 1988 nachzuverrechnen und auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1159aABGB §1159bABGB §1159cABGB §1164ArbAbfG §3
Rechtssatz: Die einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, die Zahlung der Abfertigung und die
Begründung: eines neuen Arbeitsverhältnisses (in einem anderen Unternehmen desselben Arbeitgebers) beigefügte Nebenbestimmung, der "Arbeitnehmer müsse bei (neuen) Arbeitgeber bleiben", ist als einseiti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 ff IVABGB §1435AngG §19 ff I1
Rechtssatz: Der Anspruch auf betriebliche Sozialleistungen endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Hat der Dienstnehmer für die Inanspruchnahme diese Sozialleistung über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus ein (ermäßigtes) Entgelt geleistet, so sind die rechtsgrundlos gewordenen Leistungen aliquot zu erstatten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Angestellter der Stadtgemeinde Murau und in dieser Eigenschaft als technischer und kaufmännischer Betriebsleiter der Beklagten, der M*** S*** GesmbH, zugeteilt. Die Bediensteten der Stadtgemeinde Murau und der M*** S*** GesmbH haben seit 1975 Anspruch auf eine um 50 % verbilligte Jahreskarte für die Benützung von Sauna und Hallenbad in Murau. Die verbilligte Jahreskarte kostet S 900,--. Mit Vergleich vom 23. September 1986 wurde das Dienstverhäl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1157ABGB §1158 IABGB §1295 IIf7
Rechtssatz: In Lehre und Rechtsprechung wird anerkannt, dass auch die Vertragspartner eines bereits aufgelösten Vertragsverhältnisses die Pflicht trifft, dafür zu sorgen, dass dem andern Vertragsteil für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Nachteile entstehen. Auch im Arbeitsverhältnis wird eine nachwirkende Treuepflicht und Fürsorgepflicht anerkannt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Vertragsbedienstete des L*** S***. Ab 1.8.1978 wurde sie dem Landestheater Salzburg zur Einarbeitung in die Funktion des Verwaltungsdirektors (Verwaltungsleiters) zugewiesen und vom Theaterausschuß mit Beschluß vom 12.7.1979 zum Verwaltungsdirektor des Salzburger Landestheaters bestellt. Das Landestheater Salzburg wird auf Grund einer Vereinbarung zwischen Land und Stadt S*** (gemeinsam) betrieben. Das leitende Organ des Landestheaters ist der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die Revisionswerberin mit ihren Ausführungen, die Feststellungen seien widersprüchlich, nur in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft und, soweit sie eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterstellt, nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 28. August 1978 bis 30. November 1987 bei der beklagten Partei als Werkzeugmacher angestellt. Bei der beklagten Partei kam es seit Jahren zu unpünktlichen Gehaltszahlungen. Der Kläger erhielt sein Gehalt für Mai erst am 11. Juni 1987, das für Juni am 9. Juli 1987, das Urlaubsgeld statt am 15. Juli erst am 22. Juli 1987 und das Augustgehalt am 7. September 1987. Im Juli 1987 erklärte der Kläger dem Geschäftsführer der Beklagten, daß er das Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes, soweit es das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes verneint, zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist dazu auszuführen: Soweit die beklagte Partei bei ihren Ausführungen davon ausgeht, der Kläger habe beabsichtigt, mit Ernest M*** ein eigenes Unternehmen zu gründen und die Fahrt dazu habe benützen wollen, um Kundenkontakte zu knüpfen, geht sie nicht von den Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei dem zwischen den Parteien "für die Wintersaison 1987/88" vereinbarten Arbeitsverhältnis um ein befristetes handelt, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es nach Lehre und Rechtsprechung für die Annahme des Vorliegens eines befristeten Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen waren im Moorbadebetrieb der Beklagten beschäftigt und wurden beide am 23. Juli 1987 zum 31. Juli 1987 gekündigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Erstklägerin eine Kündigungsentschädigung von 1.527,27 S, eine Urlaubsentschädigung für 30 Werktage von 6.461,53 S sowie eine Abfertigung in Höhe von vier Monatsentgelten im Betrag von 22.400 S. Die Zweitklägerin verlangt von der Beklagten eine Kündigungsentschädigung von 2.863,63 S, eine Urlaubsentschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aus Anlaß der
Begründung: des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen zahlte die Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG - die Muttergesellschaft der Klägerin - zur Finanzierung eines Zwangsausgleiches in dem über das Vermögen des Beklagten anhängig gewesenen Konkursverfahren an den Masseverwalter (nach Abzug eines rücküberwiesenen Betrages) 953.263,37 S. Zwischen der Linzer Glasspinnerei Franz H*** AG und dem Beklagten wurde vereinbart, daß der Beklagte der K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116ABGB §1158AngG §20ZPO §228
Rechtssatz: Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist eine auf Vertragsauflösung gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die unmittelbare rechtsgestaltende Wirkungen hat. Es handelt sich dabei um eine nicht feststellungsfähige Rechtshandlung. Entscheidungstexte 8 Ob 673/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 8 Ob 673/88 Veröff: E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 29. April 1966 übertrug die beklagte Partei dem Kläger die Tabaktrafik in Salzburg, Universitätsplatz 1, freihändig und definitiv. Auf dieses Vertragsverhältnis finden die Vorschriften des Tabakmonopolgesetzes, BGBl. 1968/38, sowie gemäß § 40 Abs 2 dieses Gesetzes auch die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. Februar 1968 verlautbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten (AVBT) Anwendung. Mit Schreiben vom 27. Oktober 1986 le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von 1956 bis 1960 bei den Steirischen Gußstahlwerken eine Lehre als Maschinenschlosser absolviert und war anschließend bis 1975 im Federnwerk des genannten Unternehmens beschäftigt, das 1975 von der V*** AG übernommen wurde. Der Kläger arbeitete bis 31. Dezember 1983 im Federnwerk der V*** AG, Werk Judenburg, und war Mitglied des Betriebsrats. Seit 1.Jänner 1984 ist der Kläger bei der beklagten Partei beschäftigt und ist seit April 1984 Mitglied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in seinem klageabweisenden Teil als Teilurteil; bezüglich des stattgebenden Teiles und der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede der Beklagten faßte es einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt. Ferner sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des von der Bestätigung betroffenen Streitgegenstandes 30.000 S übersteige. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Wie die Revisionswerberin selbst erkennt, ist eine Auflösungserklärung so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände... mehr lesen...