Norm: ABGB §879 CIIo2ABGB §1158 IVBRG §25 DII
Rechtssatz: Zur sittenwidrigen Kündigung eines Dienstvertrages (gewerkschaftliche Betätigung). Entscheidungstexte 4 Ob 70/58 Entscheidungstext OGH 01.07.1958 4 Ob 70/58 Veröff: SozM IIB,431 = Arb 6901 = SozM 1959/3 S 110 4 Ob 109/60 Entscheidungstext OGH 20.09.1960 4 Ob 109/60 Veröff: So... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVAngG §20 Abs1 VI
Rechtssatz: Eine dem Angestellten erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses kann - abgesehen vom Fall des unverzüglichen Widerrufs einer in augenblicklicher Erregung erklärten Kündigung - ohne Zustimmung des Angestellten nicht mehr zurückgenommen werden, selbst wenn die Kündigungsfrist dem Gesetze nicht entspricht. Entscheidungstexte 4 Ob 11/58 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162 IIAngG §20 Abs1 VIAngG §27 A
Rechtssatz: Eine falsche Auflösungserklärung kann nur sofort oder mit Zustimmung des durch die Auflösung Betroffenen widerrufen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 11/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 11/58 Veröff: Arb 6866 = SozM IA/d,330 4 Ob 67/67 Entscheidungstext OGH 31... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVDO.A §40DO.A §61
Rechtssatz: Eine Kündigung, die vor Eintritt eines Kündigungstatbestandes des § 40 DO.A ausgesprochen wurde, ist wirkungslos. Die Frist des § 61 DO.A muß im Zeitpunkt der Kündigungsvornahme abgelaufen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 175/57 Entscheidungstext OGH 18.02.1958 4 Ob 175/57 Veröff: SozM IA/d,311 = Arb 6834 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 I
Rechtssatz: Wenn ein Dienstnehmer nach Ablehnung einer geforderten Lohnerhöhung die Arbeitsleistung einstellt oder die Arbeit nicht wieder aufnimmt und daher der Dienstgeber auch keinen Lohn zahlt, läßt dieses Verhalten mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, daß das Dienstverhältnis als beendet anzusehen ist ( § 863 ABGB ). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §1158 IAngG §23 Abs3 III
Rechtssatz: Grundsätzlich endet ein Dienstverhältnis mit dem Wechsel des Unternehmensinhabers, es sei denn das Dienstverhältnis wird durch den Übernehmer ausdrücklich oder stillschweigend fortgesetzt. Entscheidungstexte 4 Ob 82/57 Entscheidungstext OGH 02.07.1957 4 Ob 82/57 Veröff: Arb 6686 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 I
Rechtssatz: Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses finden die hiedurch begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten für die Zukunft grundsätzlich ihr Ende; eine Nachwirkung kann nur in einem sehr begrenzten Umfang in Betracht kommen. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0104341 Dokumentnummer JJR_1956112... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §20 Abs1 I2
Rechtssatz: Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige, nicht annahmebedürftige Erklärung (Arb 536). Bei schriftlicher Kündigung gilt der Zustellungstag als Tag der Kündigung (Arb 929). Entscheidungstexte 4 Ob 67/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 67/56 Veröff: SozM IA/e,165 = Arb 6487 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IV
Rechtssatz: Zu einer wirksamen Kündigung braucht der Kündigende nicht die Worte "kündigen" oder "Kündigung" zu gebrauchen. Es genügt jedes Verhalten, durch das er dem anderen Teil eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis zu lösen. Auch einer in erster Linie nur deklaratorischen Äußerung kann hilfsweise der Wille zur Auflösung des Arbeitsvertrages entnommen werden. Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 I
Rechtssatz: Zur konkludenten Beendigung eines Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 4 Ob 25/54 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 25/54 Ähnlich; Beisatz: Äußerung gegenüber Mitbediensteten; Abmeldung bei der Krankenkassa. (T1) Veröff: SozM IA/d,72 4 Ob 187/55 Entscheidungstext OGH 13.12.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IVB-ÜG §8DO ÖBB allg
Rechtssatz: Zur Befugnis eines Leiters eines Signalwerkstätte der ÖBB zur Ausscheidung, Entlassung, Kündigung eines Dienstnehmers. Entscheidungstexte 4 Ob 181/55 Entscheidungstext OGH 13.12.1955 4 Ob 181/55 Veröff: SozM ID,107 Schlagworte SW: Arbeitnehmer European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer Kündigung auf einen rückwirkenden oder auf einen in der Zukunft liegenden unbestimmten Zeitpunkt. Entscheidungstexte 4 Ob 88/55 Entscheidungstext OGH 13.12.1955 4 Ob 88/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025677 Dokumen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §32
Rechtssatz: Die Kündigungsgründe müssen in dem Kündigungsschreiben angeführt werden; kein nachträgliches Unterschieben von anderen Kündigungsgründen. Entscheidungstexte 4 Ob 91/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 91/55 Veröff: Arb 6328 4 Ob 102/57 Entscheidungstext OGH 15.10.1957 4 Ob 102/57 Veröff: Ar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVBG §17VBG §32VBG §34
Rechtssatz: Eine fehlerhafte oder grundlose Kündigung nach dem VBG vermag das Dienstverhältnis nicht aufzulösen, sie ist vielmehr in ihren Auswirkungen so zu betrachten, als ob sie überhaupt nicht erfolgt wäre, sie ist mit einem Worte unwirksam (vgl auch 4 Ob 131/54). Entscheidungstexte 4 Ob 91/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 91/55 Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2ABGB §1158 IVInvEG §8OFG §6
Rechtssatz: Der Kündigungsschutz ist von der Kenntnis des Dienstgebers unabhängig. Entscheidungstexte 4 Ob 127/55 Entscheidungstext OGH 25.10.1955 4 Ob 127/55 Veröff: Arb 6330 4 Ob 21/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 4 Ob 21/84 Veröff: ZAS 1986,16 (Steinbauer) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2ABGB §1158InvEG §8OFG §6
Rechtssatz: Der Dienstnehmer ist nicht verpflichtet, dem Dienstgeber, der infolge Rechtsunkenntnis oder infolge fahrlässig unterlassener Einsicht in den Personalakt gesetzwidrig kündigt, auf den unterlaufenen Fehler aufmerksam zu machen. Kein Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn der gekündigte Dienstnehmer, auf dessen Dienstleistung während der Kündigungsfrist verzichtet wird, nicht auf einen gesetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIAABGB §1162ABGB §1162bAngG §19 II3AngG §29 Abs1
Rechtssatz: Keine Ansprüche des Dienstnehmers aus der im Probemonat herbeigeführten Lösung des Dienstverhältnisses wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses, mag nun die Auflösung aus einem wichtigen Grund oder grundlos geschehen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 109/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 109/55 Veröf... mehr lesen...
Im Jahre 1947 kamen die Streitteile auf Grund eines Zeitungsinserates, in welchem sich der Kläger als Betriebsbuchhalter und Fachmann auf dem Gebiete der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung anbot, in Verbindung. Bei den folgenden Besprechungen, welche zwischen dem Kläger und dem öffentlichen Verwalter der beklagten Partei, Direktor K., stattfanden, stellte es sich heraus, daß der Kläger belasteter Nationalsozialist war. Direktor K. erklärte dem Kläger daraufhin, daß er, beziehungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IAngG §19 Abs1 I1
Rechtssatz: Wenn es auch richtig ist, dass ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis nicht gerade kalendermäßig begrenzt sein muss, so ist doch zu fordern, dass seine Dauer von vornherein objektiv festgelegt ist und nicht von der Willkür der Parteien abhängt. Entscheidungstexte 4 Ob 60/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob 60/55 ... mehr lesen...
Die Kläger verlangen angeblich rückständige Lohnbeträge (Trennungsgeld) nach § 9 Abs. 2 des Kollektivvertrages der Bauarbeiter. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens, weil das Trennungsgeld ohnedies im Akkordsatz enthalten gewesen sei und weil die Kläger bei ihrem Austritt schriftlich erklärt hätten, das ihnen zustehende Entgelt richtig und vollkommen erhalten zu haben. Das Erstgericht erkannte gemäß dem Klagebegehren. Das Berufungsgericht wies es ab. Es stellt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159
Rechtssatz: Die Kündigung ist formfrei; sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht notwendig des Gebrauches der Worte "Kündigung" oder "kündigen". Auch die Angabe der Kündigungsfrist oder des Tages, an dem das Dienstverhältnis enden soll, ist nicht unbedingt erforderlich. Wohl aber muß in ihr die Absicht, das Dienstverhältnis zu einer bestimmten Frist zur Auflösung zu bringen, eindeutig und klar zum Ausdruck kommen. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 IVABGB §1162AngG §20 Abs1 I1AngG §25AngG §26. AngG §27HVG §19HVG §21HVG §23
Rechtssatz: Konkludente Kündigung eines Handelsagentenvertrages - konkludente Auflösung eines derartigen Vertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 331/54 Entscheidungstext OGH 10.12.1954 1 Ob 331/54 Schlagworte SW: Ende, Beendigung, Dien... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IAngG §20 Abs1 XI
Rechtssatz: Mehrfach befristete Arbeitsverträge (Kettenverträge) sind nicht in jedem Falle unzulässig. Die Befristung ist jedoch unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz nimmt und ein verständiger Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgesehen hätte. Die Nichtigkeit der Befristungsabrede ergreift in diesem Falle nicht das gesamte übrige Dienstverhältnis, da der Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo4ABGB §1151ABGB §1158MuttSchG §10
Rechtssatz: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz nimmt, obwohl keine besonderen
Gründe: für die Befristung sprechen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine vereinbarte Begrenzung der Beschäftigung der werdenden Mutter und der Mutter nach der Niederkunft den Kündigungsschutz des MuttSchG nehmen würde. Veröff: JZ 1955,57 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der auf Bezahlung einer Abfertigung von 23.890.90 S gerichteten Klage statt. Der Kläger, der seit dem Jahre 1909 Angestellter der Beklagten gewesen sei, habe dieser mit Schreiben vom 28. Juni 1952 mitgeteilt, daß er infolge fortlaufender Verschlechterung seines Augenlichtes nicht mehr in der Lage sei, seinen Posten als Betriebsleiter im Bergbau N. weiter ausüben zu können. Er bitte daher, seine fünfmonatige Kündigung des Dienstverhältnisses entgegenzunehmen. Auf Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162 IIAngG §23 Abs7 VIIAngG §26AngG §29 Abs1
Rechtssatz: Wenn eine nach außen hin als Kündigung erscheinende Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Angestellten in Wahrheit ein durch wichtige
Gründe: begründeter Austritt ist, steht dem Angestellten die Abfertigung zu. Entscheidungstexte 4 Ob 22/54 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 22/54 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162 IIAngG §25
Rechtssatz: Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt auch dann vor, wenn sie nicht von heute auf morgen vor sich geht, sondern in die äußere Form einer Kündigung gekleidet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 22/54 Entscheidungstext OGH 02.03.1954 4 Ob 22/54 Veröff: SZ 27/56 = SozM IVA/d,54 = Arb 5934 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §1158
Rechtssatz: Kenntnisnahme einer Kündigung eines Geschäftsführers eines Mündelunternehmens durch das Vormundschaftsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 38/54 Entscheidungstext OGH 27.01.1954 3 Ob 38/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049221 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1155ABGB §1158 IBRG §25 Abs7 H
Rechtssatz: Stillschweigende Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn ein Dienstnehmer, dessen Kündigung vom Einigungsamt für rechtsunwirksam erklärt wurde, bei einem anderen Dienstgeber Arbeit nimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 243/53 Entscheidungstext OGH 20.01.1954 4 Ob 243/53 Veröff: Arb 5898 = SozM IIB,184 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die schon in der Zeit vom 3. Dezember 1938 bis 31. März 1945 - u. zw. ab 1. Feber 1939 als selbständige Sachbearbeiterin - im Dienste der beklagten Partei stand, trat am 23. Oktober 1946 abermals bei der beklagten Partei als Angestellte ein. Sie wurde zuerst in der Buchhaltung und dann in der Einkaufsabteilung beschäftigt, wo sie vielfach selbständig arbeiten mußte. Mit Schreiben der Beklagten vom 25. Jänner 1949 wurde die Klägerin unter Zugrundelegung des Kollektivvertr... mehr lesen...