Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Eine Erfolgsbeteiligung, die sich nach dem vom Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit vermittelten Umsatz bemißt, hat Provisionscharakter und ist verdienter Lohn. Eine solche Beteiligung darf nicht davon abhängig gemacht werden, daß das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Zeit bestanden haben muß. Hierin liegt eine unzulässige Kündigungserschwerung.
Schlagworte
*D*, Vertreter, Vermittler, Vergütung, Angestellte, Entgelt, Gehalt, Leistung, Bemessung, Berechnung, Bedingung, Dauer, zulässig, wirksam, unwirksam, Auflösung, Tantieme, commis interesse, Remuneration, Prämie, DienstverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104507Dokumentnummer
JJR_19730112_AUSL000_003AZR00211_7200000_001