Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine vorübergehende Entziehung nach § 74 Abs 1 KFG den Lenker auf Grund des Erlöschens der nur befristet erteilten Lenkerberechtigung gleichfalls nicht der Notwendigkeit enthebt, einen Antrag auf neuerliche Erteilung zu stellen, ist er jedenfalls durch den auf § 73 Abs 1 KFG beruhenden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B für die Dauer von zehn Monaten (bis 2. September 1990) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die koste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;
Rechtssatz: Die Lenkerberechtigung lebt nach Ablauf der Zeit, für die sie vorübergehend entzogen wurde, ipso iure wieder auf (Hinweis E 27.10.1987, 87/11/0100). Diese Rechtsfolge setzt jedoch zwingend voraus, daß die Lenkerberechtigung rechtlich existent ist, was dann nicht der Fall ist, wenn sie auf Grund einer Befristung er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung zu Lasten des Beschwerdeführers ins Gewicht... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 5. Mai 1989 wurde - in Bestätigung eines Mandatsbescheides derselben Behörde vom 20. Jänner 1989, gegen den der Beschwerdeführer Vorstellung erhoben hatte - dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer bis einschließlich 10. Septembe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ist bei einer vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung der Behörde ein Rechenfehler insofern unterlaufen, als der Zeitraum 19 Monate betragen würde, so ist der Lenker nicht in seinen Rechten verletzt, wenn die Wertung gem § 66 Abs 3 KFG den maßgeblichen Schluß zuläßt, daß er seine verlorengegangene Verkeh... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde (durch Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides vom 14. April 1989) dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten entzogen (gerechnet ab dem 7. Februar... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Ausfertigungen der beiden maßgeblichen Bescheide der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer wurde mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2. Jänner 1989 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und E für die Dauer von vier Monaten (offenbar vorübergehend gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967) entzogen. Über die dagegen eingebrachte Vorstellung des Beschwerdeführers entschied... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110031.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh ist bei Erlassung des Entziehungsbescheides nach § 75 KFG an den im Verwaltungsstrafverfahren ergangenen rechtskräftigen Strafbescheid gebunden (Hinweis E 19.12.1989,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppe B gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten (vom 22. Februar bis 22. Mai 1989) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde stützte die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Beschwerdeführers darauf, daß ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §47;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit f KFG ist eine Vorfrage zu der im Rahmen des Entziehungsverfahrens als Hauptfrage zu beurteilenden Verkehrszuverlässigkeit der betreffenden Person. Die Kraftfahrbehörde ist in bezug auf das Vorliegen einer bestimm... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "für die Zeit von 3 Jahren (ab 5.5.1989) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. März 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen B und E gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten (vom 7. Februar bis 7. August 1989) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde stützte die Annahme, der Beschwerdeführer sei verkehrsunzuverlässig, darauf,... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG auszugehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Eine vorübergehende Entziehung für die Dauer von 6 Monaten ist nicht rechtswidrig, wenn im Hinblick auf das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung und die örtlichen Verhältnisse besonders gefährliche Verhältnisse angenommen wurden, eine große Zahl von einschlägigen Vorstrafen auf eine Neigung zur Begehung von G... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0307 E 27. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auch bei Festsetzung einer 18 Monate nicht übersteigenden Frist gem § 73 Abs 2 KFG kommt eine endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung in Frage, wenn die Behörde nicht zu (positiven) Annahme gelangt, die betr. Person werde nach Ablauf der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des Mandatsbescheides, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung, noch kein rechtskräftiger Strafbescheid vorhanden war, ist die Entziehungsbehörde zweiter Instanz bei Ausübung ihrer Kontrollfunktion a... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob eine Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs 1 KFG 1967 endgültig oder gemäß § 74 Abs 1 KFG 1967 vorübergehend zu entziehen und welche Zeit im Sinne des § 73 Abs 2 KFG, innerhalb deren eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden darf bzw nach der frühestens die Wiederausf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung in Ansehung der Begehung eines Alkoholdeliktes im Wege der Vorfragenbeurteilung im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989110033.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §8;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Kfz Lenker wird dadurch, dass die belangte Behörde lediglich seine Verkehrszuverlässigkeit (und nicht darüberhinaus seine geistige Eignung zum Lenken von Kfz) einer Überprüfung unterzogen hat, in keinem subjektiven öffentlichen Recht ve... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §105 Abs1;StGB §15;StGB §83;
Rechtssatz: Die vom Kfz Lenker begangenen Vergehen nach § 83 StGB zeigen seine aggressive Einstellung gegenüber seinen Mitmenschen auf. Es muss daher befürchtet werden, dass sich die daraus ergebende Sinnesart des Kfz Lenkers auch insoweit auswirkt, als dadurch die Verkehr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Für den Bf ist damit, dass sich aus diesem mit der Beschwerde vorgelegten Befund ergibt, dass er "vom Standpunkt verkehrspsychologischer Diagnostik aus zur Führung von Kfz der Gruppen A und B wieder nur unter Zuhilfenahme von strengen Ko... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §83;
Rechtssatz: Schon das Vorliegen einer bestimmten Tatsache gemäß § 66 Abs 2 lit c KFG im Hinblick darauf, dass der Kfz Lenker "wiederholt" im Sinne dieser Gesetzesstelle eine strafbare Handlung gemäß § 83 StGB, deretwegen er auch jeweils amtskräft... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §105 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, ob ein vom Gericht als Nötigung iSd § 105 Abs 1 StGB qualifziertes Verhalten unter gleichzeitigem Verstoß gegen zwei Bestimmungen der StVO eine bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 2 lit f KFG bildet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Wurde dem Lenker seinerzeit die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht und die Lenkerberechtigung in der Folge vorübergehend für die Zeit von drei Monaten entzogen, was den Lenker nicht von der Begehung eines weiteren Alkoholdeliktes abgehalten hat, kann in der Festsetzung einer Entziehungszeit in der Dauer von acht Monaten ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 74 Abs 1 KFG kommt eine vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung nur in Betracht, wenn anzunehmen ist, dass nach Ablauf von nicht mehr als 18 Monaten die
Gründe: dafür nicht mehr gegeben sind. Entzieht die Erstbehörde die Lenkerberechtigung nach § 74 KFG vorüber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs1 lite;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs1 impl;
Rechtssatz: Es besteht kein Grund für die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig, wenn der angefochtene (die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung aussprechende) Bescheid mit Zahl und Datum richtig bezeichnet wurde, jedoch - infolge der ver... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die im Ausland (hier: Schweden) nur für das betreffende Staatsgebiet ausgesprochene Ungültigerklärung des Führerscheins des Antragstellers macht die Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichische Kraftfahrbehörde nicht entbehrlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198811001... mehr lesen...