Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochten Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Vorstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 29. August 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 12 Monaten (ab Zustellung des Mandatsbescheides vom 10. Juli 1995) keine Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der dagegen erhobenen Beruf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Da der Ausspruch über die Entziehung der Lenkerberechtigung und die Festsetzung der Zeit in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, konnte Teilrechtskraft nicht eintreten (Hinweis E VS 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983). Es liegt daher kein ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von insgesamt 8 Monaten entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe am 3. Juni 1993 die Untersuchung der Atemluft auf Alkohol verweigert, indem er viermal den Alkotest zu früh abgebrochen habe ("Blaszeit zu kurz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0091 1 Stammrechtssatz Hat der Besch im Verwaltungsverfahren keinen die Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Atemluftprobe begründen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von 18 Monaten vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefocht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde - in Abänderung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 20. Jänner 1993 - dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides (26. Jänner 1993), vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von 17 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 4. Jänner 1995, entzogen. In der Begründung: des angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993110114.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110269.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/11/0317 3
(hier: vorübergehende Entziehung gem § 74 Abs 1 KFG) Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden haben bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrsz... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt stellte mit Bescheid vom 5. Oktober 1992 gemäß § 36 Abs. 3 der Betriebsordnung 1986 für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr fest, daß der Taxiausweis des Beschwerdeführers vom 10. Juli 1987 ungültig sei, und verfügte dessen unverzügliche Ablieferung bei der Behörde. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §36 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ist ersichtlich, daß das Ungültigwerden des Taxilenkerausweises allein auf Grund einer ausschließlich auf § 73 Abs 1 KFG gestützten Entziehung der Lenkerberechtigung eintrete und ei... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von zwanzig Monaten (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 30. November 1994) keine neue Lenk... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. März 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von 9 Monaten vorübergehend entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, aufgrund eines rechtskräftigen Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates für das Land Steiermark stehe fest, daß der Beschwerdeführer als Lenker eines Pkws am 12. Mai... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2 Stammrechtssatz Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. Oktober 1994 wurde die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von sieben Monaten, gerechnet ab der am 29. August 1994 erfolgten Abnahme des Führerscheins, entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1994 wurde der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung keine Folge gegebe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen, nämlich Kopien des angefochtenen Becheides der belangten Behörde vom 8. Feber 1995 und des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 2. Jänner 1995, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Feber 1995 wurde die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 entzogen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110095.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den der Bestrafung des Beschuldigten wegen eines verschuldeten Verkehrsunfalls zugrundeliegenden Alkoholisierungsgrad von 1,02 mg/l Atemluftalkoholgehalt, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, daß die belangte Behör... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 3 und Abs. 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab 18. November 1993, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/11/0119 1 Stammrechtssatz Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuv... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG d... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und deren Beilagen ergibt, wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf die Dauer von 10 Monaten vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend; er beantragt die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von 15 Monaten vorübergehend entzogen; er wurde ferner gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 verpflichtet, sich einer Nachschulung zu unterziehen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §24;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird bei der Erlassung eines Straferkenntnisses (hier wegen einer Übertretung n... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bereits aus der Begehung von 2 Alkoholdelikten im Straßenverkehr innerhalb von 3 Jahren ist eine Sinnesart erkennbar, wonach eine Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr besteht. Daß die Behörde bei der "Abrundung des Persönlichkeitsbildes" nicht alle strafbaren Handlungen, auch, wenn sie keine ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. September 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Zeit von neun Monaten (5. April 1993 bis 5. Jänner 1994) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften g... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110237.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 14. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 aus Anlaß einer am 8. Oktober 1993 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab 8. Oktober 1993, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom... mehr lesen...