Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0144 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie E 1992/06/16 92/11/0119 1 Stammrechtssatz Aus § 73 Abs 3 KFG ist abzuleiten, daß sich aus dem Vorliegen einer bestimmten Tatsache gem § 66 Abs 2 lit e KFG allein schon wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit, jedenfalls bezogen auf den Zeitpunkt der Begehung der Tat, die Verkehrsunzuverläs... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 19. August 1990 um 17.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Stummer Landesstraße im Ortsgebiet von Stumm an einem bestimmten Ort in Richtung Süden gelenkt, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe hiedurch eine Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen und es wurde ü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist an den Ausspruch der Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschuldigten in dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses wegen Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG unbestritten aufrechten Bescheid gebunden, und zwar selbst dann, wenn sich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G für die Dauer von vier Wochen vom 15. November 1991 an (bis 13. Dezember 1991) entzogen. Dem lag zugrunde, daß der Beschwerdeführer am 15. November 1991 die ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers "vom 20. Mai 1992, modifiziert am 5. Juni 1992," auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises im Grunde des § 32 Abs. 1 Z. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 1986, BGBl. Nr. 163, (BO) abgewiesen. Nach der Begründung: wurde dem Beschwerdeführer mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. März 1992 die Lenkerberechtigung (für die Gruppen A und B) "für die Z... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Erfüllung der nach § 32 Abs 1 Z 1 BetriebsO 1986 vorgeschriebenen Fahrpraxis erfordert keineswegs, daß der Bewerber das Jahr vor Ausstellung des Ausweises hindurch TÄGLICH Kraftwagen tatsächlich gelenkt hat. Die Fahrpraxis ist dann als ausreichend anzusehen, wenn sie jener ents... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 18 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an entzogen wurde. Gemäß § 73 Abs. 2a leg. cit. wurde als begleitende Maßnahme eine besondere Nachschulung an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf hat in einem Zeitraum von 8 Jahren vier Alkoholdelikte begangen; es ist ihm die Lenkerberechtigung deswegen schon dreimal entzogen worden. Der Bf ist daher als beharrlicher Wiederholungstäter mit einer tiefverwurzelten Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 17. November 1989, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer wegen am 17. November 1989 begangener Übertretungen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G vorübergehend auf die Dauer von fünf Monaten von der Zustellung des die gegenständliche Entziehungsmaßnahme erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg vom 24. Februar 1992 (dem 2. März 1992) an entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0168 1 Stammrechtssatz Beurteilt eine Behörde eine Vorfrage iSd § 38 AVG selbständig, so hat sie grundsätzlich jene Ermittlungen anzustellen, die die zur Entscheidung dieser Vorfrage als Hauptfrage zuständige Behörde anzustellen gehabt hätte. Das bedeute... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 5
(hier: enger zeitlicher Zusammenhang von etwas mehr als einer
halben Stunde). Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG kommt es weder auf den relativ engen zeitlichen Konnex (etwa 50 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/11/0077 1 Stammrechtssatz Der Partei erwächst aus einem rechtskräftigen Aussetzungsbescheid nach § 38 AVG kein subjektives R... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 3. September 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zehn Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 25. August 1991, demnach bis 25. Juni 1992, entzogen. Grund für diese Maßnahme war, daß der Beschwerdeführer am 25. August 1991 um 19.05 Uhr auf einer näher genannten Straßenstelle in Wien ein Kraf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten (von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides am 19. Juni 1991 bis zum 19. September 1991) entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemä... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 19. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten (ab 19. März 1990 bis einschließlich 19. März 1992) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Der dagegen vom Beschwerdeführer eingebrachten Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von vier Monaten von der Abgabe des Führerscheines am 3. Dezember 1991 an entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2 Stammrechtssatz Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 91/11/0054 1 Stammrechtssatz § 75 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung, das alle Erteilungsvoraussetzungen erfaßt. Bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 73 oder § 74 KFG sind alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0080 2 Stammrechtssatz Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die Annahme berechtigt ist, die betreffende P... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/20 90/11/0027 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG ausz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0027 4 Stammrechtssatz Die Beweiswürdigung der belBeh unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung nur insoweit, als die belBeh den Sachverhalt vollständig ermittelt hat und die bei der Beweiswürdigung angestellten Überlegung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von drei Monaten entzogen (vom 17. Jänner 1992 bis 17. April 1992). In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von drei Monaten vom 24. Oktober 1991 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Steyr vom 22. Oktober 1991) an vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm der Führerschein nicht vor Ablauf von drei Monaten von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 27. Juli 1992 - das ist der 31. Juli 1992, somit nicht vor dem 31. Oktober 1992 - wieder aus... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Daß eine (gerichtliche) Strafe bereits geeignet sei, den Verurteilten von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten und daß daher eine zusätzlich verfügte Entziehung der Lenkerberechtigung entbehrlich sei, trifft nicht zu. Einerseits verfolgt die Bestrafung einen zum größten Tei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §51;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Einvernahme der Partei im Verfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit ist kein in Betracht zu ziehendes Beweismittel, da die Partei doch jederzeit im Verfahren das ihrer Auffassung nach erfolgversprechende Vorbringen erst... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2
(hier: ein halbes Jahr) Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vor... mehr lesen...