Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 331-360 von 420

RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0180

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei Anordnung der dem Sicherungszweck dienenden Entziehungsmaßnahme unabhängig vom Ausspruch über die Strafhöhe und von den ihn tragenden Strafbemessungsgründen zu prognostizieren, wann der Lenker voraussichtlich seine Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen wird. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1992

RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0180

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wurde dem Lenker wegen Begehung einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO der Führerschein gem § 74 Abs 1 KFG für die Dauer von vier Wochen entzogen und konnte ihn die erfolgte Entziehungsmaßnahme nicht davon abhalten, neuerlich eine Übertretung nach den genannten Bestimmungen zu begehen, so ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/2/3 AW 92/11/0001

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab 2. August 1991 (somit bis 2. Februar 1992), entzogen. Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: seines Aufschiebungsbegehrens vor, würde die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt, so würde er "für die Zeit der restlichen Entziehungsdauer (zumindest ein Monat) keine Lenkerberechtigung besitzen bzw. kein Fahrzeug... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.02.1992

RS Vwgh 1992/2/3 AW 92/11/0001

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs2;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 89/11/0024 B 29. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach Ablauf der Frist, für die die Lenkerberechtigung entzogen wurde, entfaltet der Entziehungsbescheide keine durch B des VwGH aufschiebbare Rechtswi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/21 91/11/0144

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm der Führerschein bis 6. September 1991 nicht wieder ausgefolgt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 1. Oktober ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/21 91/11/0080

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 5. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor dem 15. Februar 1993 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen. Mit Bescheid des Lande... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1992

RS Vwgh 1992/1/21 91/11/0080

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/20 90/11/0027 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG ausz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1992

RS Vwgh 1992/1/21 91/11/0080

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3;
Rechtssatz: Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die Annahme berechtigt ist, die betreffende Person sei auch noch in diesem Zeitpunkt verkehrsun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1992

RS Vwgh 1992/1/21 91/11/0144

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine rechtskräftige Entscheidung der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/26 91/11/0149

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In einem Schreiben an die Erstbehörde vom 26. Juli 1991 führte d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/11/0149

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ob der Rechtsmittelwerber die ersatzlose Aufhebung der Entziehung seiner Lenkerberechtigung, eine Änderung in eine bloß vorübergehende Entziehung nach § 74 Abs 1 KFG, eine Verkürzung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG oder sonst eine ihn weniger treffende Maßnahme anstrebt, muß dem Rechtsmittel entn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/12 91/11/0143

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm bis 4. Jänner 1991 der Führerschein nicht wieder ausgefolgt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/12 91/11/0104

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer - neben einer hier nicht interessierenden teilweisen Stattgebung der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid betreffend die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe F - die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer seiner (zu ergänzen: körperlichen und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1991

RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0143

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kommt die Entziehungsbehörde zur Auffassung, der Lenker sei für 16 Monate verkehrsunzuverlässig und entzieht ihm die Lenkerberechtigung vorübergehend gem § 74 Abs 1 KFG, hat sie im Hinblick darauf, daß es sich um die dritte Begehung eines Alkoholdeliktes beim Betroffenen gehandelt hat, keineswegs rechtswidrig zum ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1991

RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0104

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die festgestellte Nichteignung im Zeitpunkt der Entziehung der Lenkerberechtigung rechtfertigte eine solche nach § 73 Abs 1 KFG 1967. Eine vorübergehende Entziehung kommt nur dann in Betracht, wenn anzunehmen ist, daß die verloren gegangene Erteilungsvoraussetzung spätestens nach 18 Monaten wieder hergestellt sein wird. Dies wird b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/29 91/11/0054

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 18. März 1991 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C, E, F und G "bis zum 1. April 1992 befristet". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Unbestritten ist, daß gegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren gemäß... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1991

RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0054

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Anordnung einer Maßnahme nach § 74 Abs 1 KFG - im Unterschied zu einer Entziehung nach § 73 Abs 1 KFG, bei der die Erteilung einer neuen Lenkerberechtigung beantragt werden muß - bewirkt, daß die entzogene Lenkerberechtigung nach Ablauf der ausgesprochenen Entziehungsdauer ipso iure wieder auflebt und demnach die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1991

RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0054

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: § 75 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung, das alle Erteilungsvoraussetzungen erfaßt. Bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 73 oder § 74 KFG sind alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichten Umstände zu berücksichtigen. Die wiederholte Erg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1991

RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0054

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: In der Entscheidung einer Entziehung nach § 74 Abs 1 KFG kommt wegen der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens zum Ausdruck, daß die Behörde auf Grund der im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides bestehenden Sachlage und Rechtslage von der Annahme ausgeht, daß nach Ablauf der festgesetzten Zeit nicht nur di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/22 91/11/0033

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 7. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten, gerechnet ab 19. März 1990, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegend... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1991

RS Vwgh 1991/10/22 91/11/0033

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/21 90/11/0076 3 Stammrechtssatz Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/2 91/11/0015

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 18 Monaten, gerechnet vom Tage der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (15. März 1990), keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich vorliegende Beschwerde, über die der V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.07.1991

RS Vwgh 1991/7/2 91/11/0015

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß vor allem die bisherige Erfolglosigkeit der Bestrafungen und der zwei Entziehungsmaßnahmen gegen die für eine vorübergehende Entziehung gem § 74 Abs 1 KFG notwendige, schon bei Bescheiderlassung zu treffende Annahme, der Beschwerdeführer werde nach Ablauf der Entziehungszeit wieder verkehrszuverlässig sein, spricht (Hinwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/18 91/11/0002

Der Beschwerdeführer beging am 23. November 1988 als Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Übertretung gemäß § 5 Abs. 1 (in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a) StVO 1960. Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 30. November 1988 wurde ihm gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen entzogen. Am 5. April 1990 beging der Beschwerdeführer als Lenker eines Kraftfahrzeuges neuerlich eine Übert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.06.1991

RS Vwgh 1991/6/18 91/11/0002

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde in der
Begründung: ausdrücklich erklärt, daß nach Ablauf der festgesetzten Zeit gem § 73 Abs 2 KFG - die 18 Monate nicht übersteigt - die Verkehrszuverlässigkeit wieder gegeben sei, so ist sie damit von der in § 74 Abs 1 KFG beschriebenen Annahme ausgegangen. Die Entziehung nach § 73 Abs 1 KFG ist hier rechtswidrig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1991

RS Vwgh 1991/6/18 91/11/0002

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das in § 74 Abs 1 KFG normierte zusätzliche Tatbestandsmerkmal, ob nämlich anzunehmen ist, daß nach Ablauf von nicht mehr als 18 Monaten die
Gründe: für die Entziehung nicht mehr gegeben sind, unterscheidet die vorübergehende Entziehung von der nach § 73 Abs 1 KFG. Gelangt die Behörde auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1991

RS Vwgh 1991/6/18 91/11/0002

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung schließt nicht aus, daß die Lenkerberechtigung für die Zeit nach Ablauf der festgesetzten Zeit neuerlich vorübergehend entzogen wird, unabhängig davon, ob im Zeitpunkt der Erlassung des neuerlichen Entziehungsbescheides die zunächst festgesetzte Zeit noch nicht abgelaufen war. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/11/0161

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 28. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 "mangels Verkehrszuverlässigkeit" die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend auf die Dauer von 9 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides (das war der 9. Mai 1989), entzogen. Zugleich wurde ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 einer allenfalls gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung die aufschiebende... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/11/0161

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/20 90/11/0027 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG auszugehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/29 90/11/0159

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 25. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit verfügt, daß dem Beschwerdeführer eine neue Lenkerberechtigung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab 11. November 1989 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1991

Entscheidungen 331-360 von 420

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