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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73;Rechtssatz
Die im Ausland (hier: Schweden) nur für das betreffende Staatsgebiet ausgesprochene Ungültigerklärung des Führerscheins des Antragstellers macht die Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichische Kraftfahrbehörde nicht entbehrlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110018.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012