RS Vwgh 1989/3/28 88/11/0018

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Veröffentlicht am 28.03.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Die im Ausland (hier: Schweden) nur für das betreffende Staatsgebiet ausgesprochene Ungültigerklärung des Führerscheins des Antragstellers macht die Entziehung der Lenkerberechtigung durch die österreichische Kraftfahrbehörde nicht entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110018.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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