RS Vwgh 1988/6/21 88/11/0038

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Lenkerberechtigung für 3 Jahre in Ansehung eines Sittlichkeitsdeliktes (Nötigung einer Autostopperin zur Unzucht) mit anschließender überaus brutaler Gewaltanwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X02

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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