RS Vwgh 1988/6/14 87/11/0239

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung hat die Berechnung der Zeit der Entziehungsmaßnahme ohne Anrechnung der Haftzeiten zu erfolgen. (Hinweis auf E 30.6.1987, 87/11/0003)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110239.X06

Im RIS seit

20.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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