RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0218

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Wurde die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung des Betroffenen "für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung" entzogen, so ist es den Betroffenen nicht verwehrt, schon vor Ablauf der im amtsärztlichen Gutachten genannten Frist für eine Kontrolluntersuchung einen Antrag auf (Wieder-) Erteilung der Lenkerberechtigung zu stellen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110218.X01

Im RIS seit

13.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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