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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wurde die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung des Betroffenen "für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung" entzogen, so ist es den Betroffenen nicht verwehrt, schon vor Ablauf der im amtsärztlichen Gutachten genannten Frist für eine Kontrolluntersuchung einen Antrag auf (Wieder-) Erteilung der Lenkerberechtigung zu stellen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110218.X01Im RIS seit
13.06.2006