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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Rechtssatz
Hat die Berufungsbehörde die Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit bereits vor Ablauf von 3 Monaten ab Erlassung ihres Bescheides angenommen, so liegt eine Entscheidung im Rahmen ihrer Kontrollfunktion vor (Hinweis auf E 13.10.1987, 87/11/0007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110164.X02Im RIS seit
05.02.2007