RS Vwgh 1989/4/25 88/11/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1989
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Hat die Berufungsbehörde die Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit bereits vor Ablauf von 3 Monaten ab Erlassung ihres Bescheides angenommen, so liegt eine Entscheidung im Rahmen ihrer Kontrollfunktion vor (Hinweis auf E 13.10.1987, 87/11/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110164.X02

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten