RS Vwgh 1988/9/23 88/11/0174

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die sich auf Grund der neuerlichen Begehung eines Alkoholdeliktes trotz zweier vorangegangenen Entziehungen der Lenkerberechtigung wegen solcher Delikte zeigende Wiederholungstendenz lässt die Annahme der Behörde, die Verkehrszuverlässigkeit sei frühestens nach Ablauf von 2 Jahren wieder gegeben, als zutreffend erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110174.X03

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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