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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Rechtssatz
Die sich auf Grund der neuerlichen Begehung eines Alkoholdeliktes trotz zweier vorangegangenen Entziehungen der Lenkerberechtigung wegen solcher Delikte zeigende Wiederholungstendenz lässt die Annahme der Behörde, die Verkehrszuverlässigkeit sei frühestens nach Ablauf von 2 Jahren wieder gegeben, als zutreffend erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110174.X03Im RIS seit
05.02.2007