RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0247

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0130 E 25. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens oder eines Entziehungsverfahrens ist im Vergleich zu einem Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren im Hinblick auf die daraus zu ziehenden Schlüsse im allgemeinen von minderem Gewicht (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110247.X01

Im RIS seit

20.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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