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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/11/0130 E 25. September 1985 RS 2Stammrechtssatz
Ein Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens oder eines Entziehungsverfahrens ist im Vergleich zu einem Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren im Hinblick auf die daraus zu ziehenden Schlüsse im allgemeinen von minderem Gewicht (Hinweis E 28.6.1983, 82/11/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110247.X01Im RIS seit
20.06.2006Zuletzt aktualisiert am
16.08.2010