Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Die Bestätigung der Bekanntgabe eines unrichtigen, überhöhten Kostenbetrages und die nachträgliche Erklärung, einen bedeutenden Nachlaß als "Freundschaftsrabatt" bei Bezahlung zu gewähren, ist eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes. Entscheidungstexte Bkd 34/64 Entscheidungstext OGH 01.06.1964 Bkd 34/64 Veröff: AnwBl 1964,155 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt Entscheidungstexte Bkd 28/64 Entscheidungstext OGH 25.05.1964 Bkd 28/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0055102 Dokumentnummer JJR_19640525_OGH0002_000BKD00028_6400000_001 mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt bei wirtschaftlich schwach gestellten Leuten die ratenweise Abstattung relativ kleiner Kostenbeträge oder deren Stundung von überhöhten Zinsen abhängig macht, so liegt in einem solchen kleinlichen Verhalten nicht nur eine Berufspflichtenverletzung, sondern auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß ein verurteilendes Erkenntnis gegen den Beschuldigten in einem anderen Disziplinarverfahren ergangen ist, kann eine Befangenheit des Disziplinarrates in einer späteren Disziplinarsache nicht abgeleitet werden. Aus Vorwürfe gegen den Kammeranwalt kann eine Befangenheit des zuständigen Disziplinarrates nicht erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HDSt 1990 §1 K
Rechtssatz: Eine den Tatsachen direkt widersprechende Angabe eines Rechtsanwaltes begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Der Rechtsanwalt als Vertragskontrahent hat umsomehr die Pflicht, den rechtsunkundigen Kaufinteressenten über die Rechtslage (Formvorschriften) hinreichend aufzuklären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1990 §1 C4DSt 1990 §1 GRL-BA 1977 Pkt19RL-BA §18
Rechtssatz: Das Verbot der Umgehung eines Rechtsanwaltes durch einen Kollegen wurde aus zwei Gründen erlassen: Einerseits zum Schutze der rechtsunkundigen Partei, andererseits zum Schutze von Ehre und Ansehen des Standes (Kollegialität). Es umfaßt daher zwei Schuldkomponenten. Für die disziplinäre Verantwortlichkeit genügt das Vorliegen der Verletzung einer der beiden Schut... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Nur der Rechtsanwalt macht sich eines Disziplinarvergehens schuldig, der fahrlässig eine unbegründete Strafanzeige erstattet oder sonst leichtfertig eine Strafanzeige einbringt. Das gleiche gilt für Anzeigen in Disziplinarsachen, obwohl Mittel zur Aufklärung vorhanden waren. Die Pflicht zur Kollegialität hat dann zurückzutreten, wenn der Verdacht einer sehr bedenklichen Handlung eines Standeskollegen... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2
Rechtssatz: Es kann von einem Rechtsanwalt nicht verlangt werden, daß er die ihm glaubwürdig erscheinenden Angaben seiner Klientin hinsichtlich deren Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse noch durch Erhebungen überprüft. Bei Pflichtenkollision zwischen der Pflicht zur "Kollegialität" und der Pflicht zur "Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht" dem Klienten gegenüber, ist der "Treuepflicht" dem Klienten gegenüb... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4RAO §11 Abs2
Rechtssatz: Disziplinarvergehen eines Rechtsanwaltes, der seinem Klienten während der Verhandlung die Vollmacht kündigt, sich aus dem Gerichtssaal entfernt und seinen Klienten verlässt. Entscheidungstexte Bkd 24/63 Entscheidungstext OGH 25.10.1963 Bkd 24/63 Veröff: AnwBl 1964,124 7 Bkd 3/11 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Wenn Rechtsanwälte in eigener Sache als Vertragsverfasser über die Vertragsdauer eine unklare Formulierung wählen und den rechtskundigen Vertragspartner über die Rechtslage und ihre wahren Absichten nicht aufklären, sondern über sein Verlangen eine unklare und zwielichtige schriftliche Erklärung abgaben, die seinen Irrtum über die Vertragsdauer bekräftigt, so begehen sie das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Die von einem Rechtsanwalt in seiner Anzeige an die Standesbehörde der Notare in bezug auf das Verhalten des anzeigten Notars gebrauchte Äußerung von "Aktionen solch beschämenden Krämergeistes" geht über eine für einen Rechtsanwalt zulässige Schreibweise hinaus und bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Doppelvertretung bei "Vertragsgegnerschaft" liegt dann vor, wenn die gegenseitigen Rechtsstandpunkte in einem unvereinbaren Widerstreit stehen und der Rechtsanwalt nicht in der Lage ist, ihn zu bereinigen. Das Verbot der Doppelvertretung ist eine Vorschrift des Standesrechtes, also öffentlichen Rechtes, von der die Parteien den Rechtsanwalt nicht befreien können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt darf nicht ohne ausreichende Information und ohne jede Überprüfung eine Strafanzeige wegen eines Verbrechenstatbestandes erstatten. Entscheidungstexte Bkd 25/63 Entscheidungstext OGH 13.09.1963 Bkd 25/63 Bkd 31/68 Entscheidungstext OGH 10.03.1969 Bkd 31/68 Beisatz: Anzeige w... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der leichtfertig eine den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende Strafanzeige verfaßt und einbringt, begeht die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen. Entscheidungstexte Bkd 25/63 Entscheidungstext OGH 13.09.1963 Bkd 25/63 Veröff: AnwBl 1964,76 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: In eigener Sache kann ein Anwalt - von den Verpflichtungen des Anwaltes gegenüber den Standesbehörden abgesehen - keine Berufspflichtenverletzung begehen. Entscheidungstexte Bkd 12/63 Entscheidungstext OGH 28.06.1963 Bkd 12/63 Veröff: AnwBl 1964,36 Bkd 68/66 Entscheidungstext OGH 08.05.1967 Bkd 68/66 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Die Unterlassung des Rechtsanwaltes, sich vor seiner Vernehmung als Zeuge zu vergewissern, ob der bei der Tagsatzung, über deren Verlauf er aussagte, interveniert hat oder nicht, sodaß es zu einer objektiv falschen Zeugenaussage kommen konnte, verstößt gegen die Berufspflichten und stellt auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar. Der Ausdruck "sich entblöden", geht über den Rahmen der gemäß... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt in "eigener Sache" einen Prozeß führt, sind Ausfälle in Schriftsätzen nur unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, nicht aber als Berufspflichtenverletzung zu beurteilen. Entscheidungstexte Bkd 17/60 Entscheidungstext OGH 14.06.1963 Bkd 17/60 Veröff: AnwBl 1964,23 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt kann sich darauf verlassen, daß der Rechtsanwaltsanwärter die Einmahnung kleinerer Forderungen ordnungsgemäß durchführen wird - keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Entscheidungstexte Bkd 16/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 Bkd 16/63 Veröff: AnwBl 1964,88 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 C4RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung der einem Rechtsanwalt treuhänderisch erteilten Aufträge begründet eine Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 26/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 Bkd 26/63 Veröff: AnwBl 1964,22 Bkd 31/82 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Solange das standeswidrige Verhalten eines Rechtsanwaltes, das dieser als Familienangehöriger gegen andere Familienangehörige setzt, in der Familie des Rechtsanwaltes verschlossen bleibt und nicht in weitere, außerhalb der Familie gelegene Kreise dringt, kann von einer Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes durch den beschuldigten Rechtsanwalt nicht gesprochen werden. E... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Dem Rechtsanwalt kann nicht zugemutet werden, alle einfachen und immer wiederkehrenden Kanzleigeschäfte (wie das Einlegen einer Vollmacht) persönlich vorzunehmen; er muß sich in dieser Hinsicht auf seine Kanzleiangestellte verlassen können. Entscheidungstexte Bkd 5/63 Entscheidungstext OGH 03.05.1963 Bkd 5/63 Veröff: AnwBl 1964,107 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Wenn der Rechtsanwalt das Pflegschaftsgericht, bei dem er den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vergleiches stellte, über die wahre Höhe seiner Kosten im unklaren läßt, begeht er sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Der Rechtsanwalt, der erklärt, anstatt des Kostenbetrages ein Pauschalhonorar zu verlangen, kann nicht nachher inf... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Behauptung, daß jemand einen "Vogel" habe, hat einen beleidigenden Charakter und ist daher als eine unsachliche Schreibweise in einem von einem Rechtsanwalt verfaßten Schriftsatz disziplinär. Der Disziplinarrat ist an ein verurteilendes Erkenntnis des Strafgerichtes (wegen Ehrenbeleidigung) insoweit gebunden, als feststeht, daß der Beschuldigte die Tathandlung gesetzt hat. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt darf sich in einer Klage nicht auf eine Behauptung stützen, die, wie er weiß, nicht den Tatsachen entspricht. Wenn ein Rechtsanwalt auf Grund einer bewußt falschen Behauptung ein Versäumnisurteil erwirkt, wobei das Gericht an die falsche Klagserzählung gebunden ist, so macht er sich einer sehr schweren Berufspflichtenverletzung und einer argen Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes sch... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Erstattet ein Rechtsanwalt über Auftrag seines Klienten eine der objektiven Rechtslage entsprechende Strafanzeige, so handelt er pflichtgemäß. Entscheidungstexte Bkd 65/62 Entscheidungstext OGH 01.03.1963 Bkd 65/62 Veröff: AnwBl 1964,37 Bkd 88/85 Entscheidungstext OGH 11.05.1987 Bkd 88/85 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Antrag auf Streichung aus der Sachverständigenliste ist, wenn sachlich gerechtfertigt, ein gemäß § 9 RAO zulässiges Angriffsmittel und Verteidigungsmittel. Entscheidungstexte Bkd 40/62 Entscheidungstext OGH 15.02.1963 Bkd 40/62 Veröff: AnwBl 1964,37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Vornahme von Exekutionsschritten und Stellung des Konkursantrages ist, wenn die Hereinbringung einer materiell nicht berechtigten Kostenforderung des Klienten versucht wurde und die Geringfügigkeit der gerichtlich zugesprochenen Forderung diese Art der Eintreibung (in Form der Generalexekution) nicht rechtfertigt, ein schwerer Verstoß gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Schon der Anschein einer Manipulation ein dem Anwalt, noch dazu in seiner Eigenschaft als Masseverwalter, mit einer Zweckbestimmung übersandten Betrag widmungswidrig zu verwenden oder verwenden zu wollen - verstößt gegen die Berufspflichten und beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 21/62 Entscheidungstext OGH 25.05.1962 B... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Keine Doppelvertretung, wenn ein Rechtsanwalt nicht ausdrücklich oder stillschweigend von beiden Teilen mit der Errichtung eines Vertrages beauftragt war und in der Folge in einem Rechtsstreit, dessen Gegenstand der Vertrag ist, seinen Klienten gegen den seinerzeit anwaltlich nicht vertretenen Vertragspartner vertritt. Entscheidungstexte Bkd 84/61 Entsch... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Irrigerweise dem Anwalt nach Beendigung des Vertretungsverhältnisses zugekommene Briefe an den ehemaligen Klienten sind an den Absender des Schreibens zurückzusenden oder an den Klienten weiterzuleiten; das Unterlassen jedweder Verfügung (einfache Ablage des Schreibens) verstößt gegen die Standespflichten. Entscheidungstexte Bkd 5/62 Entscheidungstext ... mehr lesen...