RS OGH 1963/3/15 Bkd66/62

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Veröffentlicht am 15.03.1963
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt darf sich in einer Klage nicht auf eine Behauptung stützen, die, wie er weiß, nicht den Tatsachen entspricht. Wenn ein Rechtsanwalt auf Grund einer bewußt falschen Behauptung ein Versäumnisurteil erwirkt, wobei das Gericht an die falsche Klagserzählung gebunden ist, so macht er sich einer sehr schweren Berufspflichtenverletzung und einer argen Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig.

Entscheidungstexte

  • Bkd 66/62
    Entscheidungstext OGH 15.03.1963 Bkd 66/62
    Veröff: AnwBl 1964,55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0056305

Dokumentnummer

JJR_19630315_OGH0002_000BKD00066_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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