Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Disziplinarvergehen eines Rechtsanwaltes, der seinem Klienten während der Verhandlung die Vollmacht kündigt, sich aus dem Gerichtssaal entfernt und seinen Klienten verlässt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0055958Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2012