Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Keine Doppelvertretung, wenn ein Rechtsanwalt nicht ausdrücklich oder stillschweigend von beiden Teilen mit der Errichtung eines Vertrages beauftragt war und in der Folge in einem Rechtsstreit, dessen Gegenstand der Vertrag ist, seinen Klienten gegen den seinerzeit anwaltlich nicht vertretenen Vertragspartner vertritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055494Dokumentnummer
JJR_19620426_OGH0002_000BKD00084_6100000_001