Norm
DSt 1872 §2 C2Rechtssatz
Es kann von einem Rechtsanwalt nicht verlangt werden, daß er die ihm glaubwürdig erscheinenden Angaben seiner Klientin hinsichtlich deren Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse noch durch Erhebungen überprüft. Bei Pflichtenkollision zwischen der Pflicht zur "Kollegialität" und der Pflicht zur "Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht" dem Klienten gegenüber, ist der "Treuepflicht" dem Klienten gegenüber der Vorrang einzuräumen. Ein Rechtsanwalt hat die von seinem Konzipienten verfaßten Briefe - von unbedeutenden Causen abgesehen - vor Unterfertigung zu lesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0054902Dokumentnummer
JJR_19631115_OGH0002_000BKD00037_6300000_001