RS OGH 1962/12/6 Bkd33/62

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Veröffentlicht am 06.12.1962
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Die Vornahme von Exekutionsschritten und Stellung des Konkursantrages ist, wenn die Hereinbringung einer materiell nicht berechtigten Kostenforderung des Klienten versucht wurde und die Geringfügigkeit der gerichtlich zugesprochenen Forderung diese Art der Eintreibung (in Form der Generalexekution) nicht rechtfertigt, ein schwerer Verstoß gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 33/62
    Entscheidungstext OGH 06.12.1962 Bkd 33/62
    Veröff: AnwBl 1964,55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055989

Dokumentnummer

JJR_19621206_OGH0002_000BKD00033_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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