Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Die Vornahme von Exekutionsschritten und Stellung des Konkursantrages ist, wenn die Hereinbringung einer materiell nicht berechtigten Kostenforderung des Klienten versucht wurde und die Geringfügigkeit der gerichtlich zugesprochenen Forderung diese Art der Eintreibung (in Form der Generalexekution) nicht rechtfertigt, ein schwerer Verstoß gegen die Berufspflichten und gegen Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055989Dokumentnummer
JJR_19621206_OGH0002_000BKD00033_6200000_001