Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt bei wirtschaftlich schwach gestellten Leuten die ratenweise Abstattung relativ kleiner Kostenbeträge oder deren Stundung von überhöhten Zinsen abhängig macht, so liegt in einem solchen kleinlichen Verhalten nicht nur eine Berufspflichtenverletzung, sondern auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0055595Dokumentnummer
JJR_19640511_OGH0002_000BKD00008_6400000_001