RS OGH 1964/5/11 Bkd8/64

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Veröffentlicht am 11.05.1964
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Norm

DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt bei wirtschaftlich schwach gestellten Leuten die ratenweise Abstattung relativ kleiner Kostenbeträge oder deren Stundung von überhöhten Zinsen abhängig macht, so liegt in einem solchen kleinlichen Verhalten nicht nur eine Berufspflichtenverletzung, sondern auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 8/64
    Entscheidungstext OGH 11.05.1964 Bkd 8/64
    Veröff: AnwBl 1965,54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0055595

Dokumentnummer

JJR_19640511_OGH0002_000BKD00008_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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