Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Irrigerweise dem Anwalt nach Beendigung des Vertretungsverhältnisses zugekommene Briefe an den ehemaligen Klienten sind an den Absender des Schreibens zurückzusenden oder an den Klienten weiterzuleiten; das Unterlassen jedweder Verfügung (einfache Ablage des Schreibens) verstößt gegen die Standespflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055426Dokumentnummer
JJR_19620405_OGH0002_000BKD00005_6200000_001