Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Wenn der Rechtsanwalt das Pflegschaftsgericht, bei dem er den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vergleiches stellte, über die wahre Höhe seiner Kosten im unklaren läßt, begeht er sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Der Rechtsanwalt, der erklärt, anstatt des Kostenbetrages ein Pauschalhonorar zu verlangen, kann nicht nachher infolge Differenzen mit dem Pflegschaftsgericht erklären, er werde die dem Klienten bereits pauschalierten Kosten nicht mehr beachten und die tariflichen Kosten verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0055588Dokumentnummer
JJR_19630419_OGH0002_000BKD00007_6300000_001